AOK Praxis-Talk

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AOK Praxis-Talk episodes

  • #41: Schlafmedizin – Expertenwissen für die Praxis

    Schlafstörungen sind ein häufiges Problem in der Hausarztpraxis und können vielfältige Ursachen haben. Eine umfassende Anamnese ist entscheidend, um organische, psychische oder umweltbedingte Auslöser zu identifizieren. Dabei sollten Schlafgewohnheiten, Lebensstilfaktoren, Medikamenteneinnahme und mögliche Begleiterkrankungen erfasst werden. Einfache Maßnahmen wie Schlafhygiene-Beratung können bereits helfen.

    Doch was ist bei anhaltenden oder schweren Schlafstörungen wichtig? In der S3-Leitlinie Nicht erholsamerSchlaf/Schlafstörungen finden Sie Hinweise und Empfehlungen zuInsomnie.

    Welche medikamentösen Behandlungsalternativen haben Sie und welche Arzneimittel dürfen wie lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden? Auskunft finden Sie dazu in der Arzneimittel-Richtlinie.

    Wie können Hausärztinnen und Hausärzte Menschen helfen, die über ihren Schlafmittelgebrauch in eine Abhängigkeit geraten sind? Eine Hilfestellung bietet zum Beispiel der Leitfaden „Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“. Falls nötig, sollte eine Überweisung zu einer fachärztlichen Praxis oder in ein Schlaflabor erfolgen.

    Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

    Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

    Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

    Kontaktdaten:

    Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356

    22 min
  • #40: Penicillin-Allergie – Liegt diese tatsächlich vor?

    Nur bei etwa einem Prozent der Bevölkerung und zwei Prozent der stationären Patientinnen und Patienten liegt tatsächlich eine Allergie gegen Betalactame vor.(1) Allerdings wird geschätzt, dass bei etwa sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine Allergie auf Betalactam-Antibiotika in der Krankenakte dokumentiert ist. Bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten liegt die Prävalenz sogar noch höher.(2)

    Wie kommt es zu dieser Differenz? Eine Ursache ist möglicherweise, dass nach Antibiotikagabe nichtallergische Reaktionen auftreten können. Dies betrifft besonders Kinder. Dazu gehören zum Beispiel virale Exantheme oder ein Exanthem in Zusammenhang mit Aminopenicillin-Gabe bei einer Epstein-Barr-Virus-(EBV)-Infektion. Sicherheitshalber werden diese Reaktionen als Allergien eingestuft, in der Patientenakte vermerkt und die Patientinnen und Patienten erhalten eine entsprechende Warnung für den Fall der nächsten notwendigen Antibiotikabehandlung.

    Wie kann der rationale Antibiotika-Einsatz verbessert werden? Das Entfernen des sogenannten Penicillinallergie-Labels (PAL) aus der Krankenakte wird Delabeling genannt und ist eine wichtige Aufgabe für den rationalen Antibiotika-Einsatz. Das Delabeling gilt auch explizit als Antibiotic-Stewardship-Maßnahme.(3) Der orale Provokationstest gilt als Goldstandard zur Abklärung von Betalactam-Überempfindlichkeit.

    Die Durchführung der Tests ist zeitintensiv. Daher wurde der PEN-FAST-Score entwickelt, mit dem die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Penicillinallergie abgeschätzt werden kann.(4)

    Mit dem PEN-FAST-Score steht ein Instrument für das Delabeling zur Verfügung, mit dem aufwendige Tests reduziert werden können. PEN-FAST+ kann möglicherweise zukünftig die Entscheidung, ob ein Test auf eine Betalaktam-Allergie sinnvoll ist, weiter vereinfachen.(5)

    Quellen:

    (1) Pharmazeutische Zeitung: Welches Antibiotikum bei Penicillin-Allergie?

    (2) Ärzteblatt: Penicillinallergie sicher und effektiv ausschließen

    (3) AWMF: S3-Leitlinie

    (4) AOK-Gesundheitspartnerseite: Penicillin-Allergie

    (5) Univadis: Maßnahmen bei Arzneimittelallergie

    Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

    Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

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    10 min
  • #39: Achtung Hitze – Hausärztliche Maßnahmen für Medikation und Behandlung

    In der Hausarztpraxis sind hitzebedingte Gesundheitsstörungen im Sommer ein wichtiges Thema. Besondere Risikogruppen sind zum Beispiel ältere Menschen, Kleinkinder, Menschen mit chronischen Krankheiten und Personen, die bestimmte Medikamente wie Diuretika oder Betablocker einnehmen. Sinnvoll ist es, frühzeitig Symptome zu erkennen und vorbeugend Maßnahmen zu ergreifen. Doch was für Maßnahmen und Behandlungsanpassungen sollten speziell bedacht werden?

    Frau Engeleit informiert zu Krankheitsbildern, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Ebenso gibt sie hilfreiche und einfache Tipps für die Hausarztpraxis in dieser Zeit. Was muss bei Arzneimitteln berücksichtigt werden? Bei welchen Wirkstoffen sollten Dosisanpassungen vorgenommen werden? Nützliche Übersichtslisten und Tabellen finden Sie auf den Seiten der „Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit“ (KLUG)

    Ebenso bietet das Universitätsklinikum Heidelberg auf der Seite „Dosing“ eine Übersichtstabelle an, die konkrete Maßnahmen bei Hitzewellen zu bestimmten Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen benennt.

    Praktische Tipps und ein sogenanntes Hitzemanual finden Sie auf den Seiten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

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    16 min
  • #38: OP im Alter – Tipps für die Hausarztpraxis

    Operationen bei älteren Patientinnen und Patienten erfordern besondere Aufmerksamkeit und eine sorgfältige Vorbereitung durch die Hausarztpraxis. Ältere Menschen haben oft mehrere chronische Krankheiten und nehmen zahlreiche Medikamente ein, was die Risiken bei einer Operation beeinflussen kann. Was ist in der Vorbereitung und auch im Nachgang einer OP im hohen Alter zu beachten? Welche praktischen Tipps gibt es dabei aus der Hausarztpraxis für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige? In dieser Episode erklärt Herr Prof. Dr. Olaf Krause, welche Aspekte vor, während und nach einer Operation beachtet werden sollten.

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    15 min
  • #37: Salbutamol – Zwischen Lieferengpass und neuer Leitlinie

    Die S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma wurde im März 2023 novelliert. Welchen Stellenwert soll Salbutamol hier zukünftig einnehmen?

    • S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma 2023

    Für Salbutamol wurden seit Sommer 2023 Lieferengpässe gemeldet, seit dem 27.12. 2023 besteht offiziell ein Versorgungsengpass. Wie unterscheidet sich ein Lieferengpass von einem Versorgungsengpass und was wurde bisher unternommen, um die Versorgung sicherzustellen?

    • Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe bei Humanarzneimitteln (außer Impfstoffen)

    • Liste der beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldeten Lieferengpässe bei humanen Impfstoffen

    • Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe

    Außerdem steht Salbutamol auf der „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024“. Welche Konsequenzen folgen daraus?

    • Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024

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    16 min
  • #4: Impfen – vom Piks bis zur Abrechnung | Update 2024

    Der Anspruch auf Impfungen für gesetzlich Versicherte ist im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesauschuss beauftragt, diesen Anspruch in der Schutzimpfungsrichtlinie zu konkretisieren. Sie definiert Inhalt und Umfang der gesetzlichen Leistungen und benennt rechtliche Vorgaben für die Verordnung von Impfstoffen.

    Sie finden die Richtlinien online: Gemeinsamer Bundesausschuss

    Bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen Ihnen viele Fragen: Wie und ab wann wird eine Impfung zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen? Wo finde ich weitere Informationen zu Impfstoffen? Wann besteht Anspruch darauf, Impfungen nachzuholen und den Impfschutz zu vervollständigen? Wer zahlt bei Reiseimpfungen und Impfungen bei beruflicher Gefährdung? Gehört der Impfstoff zum Sprechstundenbedarf? Oder wird er auf den Namen der Patientin oder des Patienten auf Muster 16 oder einem Privatrezept verordnet?

    In dieser Episode durchleuchten wir für Sie die komplexen Zusammenhänge, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschrieben sind, und geben Hinweise zur Verordnungsweise.

    Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.

    Für die FSME-Impfungen und deren unterschiedliche Verordnungsmöglichkeiten sind die Risikogebiete innerhalb Deutschlands von Bedeutung. Über diese informiert das Robert Koch-Institut ebenfalls auf seiner Website.

    Informationen hierzu sind auch im Epidemiologischen Bulletin zu finden.

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    18 min
  • #36: Blankoverordnung in der Ergotherapie

    Zum 1. April 2024 ist die Blankoverordnung in der Ergotherapie für einige Diagnosegruppen möglich.

    Zur Erklärung der vertraglichen Inhalte und Vorgaben werden Frau Franzke und Herrn Völskow von der AOK Niedersachsen Rede und Antwort stehen. Beide sind seit Jahren im Bereich der Heilmittelversorgung bei der AOK Niedersachsen tätig.

    Es werden die Unterschiede der Blankoverordnung im Vergleich zur konventionellen Verordnung erläutert und die mögliche Verschiebung der Verantwortlichkeiten von Ärztinnen und Ärzten, sowie von den Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Seien Sie gespannt.

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    12 min
  • #35: Schmerzen – Umgang mit akuten & chronischen Schmerzen sowie Nichttumorschmerzen in der Hausarztpraxis

    Zur Behandlung von Schmerzen stehen heute vielfältige Therapieoptionen und effektive Medikamente zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist eine möglichst schnelle und langfristige Schmerzlinderung. Welche Wirkstoffe und Darreichungsformen zum Einsatz kommen, hängt insbesondere von der Art und Intensität der Schmerzen ab.

    Der Einsatz von Analgetika erfolgt in der Regel nach dem sogenannten WHO-Stufenschema zur Schmerztherapie. Doch ist dieses für tumorbedingte Schmerzen entwickelte Schema auf chronische Nicht-Tumor-Schmerzen übertragbar? In der aktualisierten „DEGAM S1 Handlungsempfehlung: chronischer nicht tumorbedingter Schmerz“ wird dies hinterfragt.

    Die Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. zur Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht tumorbedingten Schmerzen finden Sie auf der Homepage der AWMF.

    Die Arbeitsgruppe Arzneimittel der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen hält praktische Hinweise und Tipps im Umgang mit Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten in der Praxis hier für Sie bereit.

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    15 min
  • #34: E-Rezept – Anwendung & Nutzen der digitalen Verordnung

    Der Gesetzgeber hat die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. In dieser Folge geben wir einen groben Überblick zum Nutzen des E-Rezepts. Neben Hinweisen zur reibungslosen Umsetzung in der Arztpraxis, verweisen auf weiterführende Informationsquellen für Ärztinnen und Ärzte und deren Patientinnen und Patienten.

    Informationsquellen für die Praxis:

    • Gematik: E-Rezept - einfacher für alle
    • AOK-Gesundheitspartnerseite: E-Rezept - Informationen für Ärztinnen und Ärzte
    • Informationsquelle für Patientinnen und Patienten:

      • Das E-Rezept für Deutschland
      • AOK.de: E-Rezept
      • Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

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        15 min
      • #33: Unterstützung bei Long- & Post-Covid – Beratungshotline und Projekt ViCoReK

        Beratungshotline

        Die Beratungshotline für Long- und Post-Covid beziehungsweise Post-Vac setzt die AOK Niedersachsen in Kooperation mit dem Sozialministerium Niedersachsen seit August 2023 um. Das Angebot richtet sich nicht nur an AOK-Versicherte, sondern an alle Bürgerinnen und Bürger: Betroffene Personen, Angehörige, Arbeitgebende, ärztliche Praxen, etc.

        Die Hotline dient zur Information, Beratung und gegebenenfalls Vermittlung,

        • um den Weg in das Versorgungssystem zu finden und um allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild zu bekommen,
        • um relevante Adressen und Kontakte zu erfahren und
        • um eine Anlaufstelle zu schaffen, welche die Anliegen der Anrufenden ernst nimmt und Perspektiven aufzeigt.
        • Folgende Anliegen kann die Hotline nicht bedienen:

          1. Terminierung bei Arztpraxen oder einer Long-Covid-Ambulanz. Dies ist Aufgabe anderer Stellen (wie die Terminservicestelle und Hochschulambulanzen).
          2. Medizinische Beratung, Diagnosestellung und Therapie, da es sich dabei um eine rein ärztliche beziehungsweise therapeutische Aufgabe handelt.
          3. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1202900 erreichbar.

            Weitere nützliche Informationen zur Beratungshotline finden Sie online.

            Projekt ViCoReK

            Das Projekt ViCoReK (virtuelle Post-Covid-Rehabilitationsklinik) unter Leitung der Rehabilitationsklinik der MHH mit dem Institut für Allgemeinmedizin der MHH wird vom Bundesgesundheitsministerium gefördert. Das Angebot ist für alle Teilnehmenden kostenlos. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung von Post-Covid-Betroffenen telemedizinisch zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Beratung liegt auf der rehabilitativen Therapie und der psychosozialen Beratung.

            Um teilnehmen zu können, kann sich die Hausärztin oder der Hausarzt ganz unkompliziert auf der Website ViCoRek-nds.de registrieren. Dort stehen umfangreiches Informationsmaterial und Schulungsvideos zur Verfügung. Hier kann ein telemedizinischer Termin für die Patientin oder den Patienten vereinbart werden. Der Termin kann entweder im Beisein der Ärztin oder des Arztes oder auch nur durch die Patientin oder den Patienten allein wahrgenommen wird.

            Beim Termin werden die vorliegenden Befunde und die aktuellen Beschwerden besprochen und es gibt Empfehlungen für die weiterführende Therapie und Versorgung. Das ViCoReK-Projekt kann mit seinen symptomatisch ausgerichteten Angeboten auch bei Post-Vac in Anspruch genommen werden. Wie auch bei Patientinnen und Patienten mit Post-Covid-Syndrom kann keine Diagnostik oder differenzialdiagnostische Abklärung angeboten werden. Im Vordergrund steht die symptomorientierte Therapie.

            Auf der Website von ViCoReK erhalten Sie alle relevanten Informationen und Materialien zum Projekt.

            Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

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            17 min

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          Im „AOK Praxis-Talk“ – dem Podcast der AOK Niedersachsen für medizinisches Fachpersonal, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – dreht sich alles um die Arznei- und Heilmittelversorgung. Unsere…

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