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Die Novelle hat in sehr vielen unterschiedlichen Teilbereichen Änderungen gebracht. Um die zahlreichen Neuerungen möglichst detailliert und praxisnah beleuchten zu können, haben wir uns den einzelnen Themenkreisen der Novelle in 2 Podcasts gewidmet.
Im 1. Teil beschäftigen wir uns mit Neuerungen in Zusammenhang mit der digitalen Aktenführung, der digitalen Akteneinsicht, dem Urkundenbeweis, der Protokollierung und den Sachverständigen.
Die ausführliche und praxisnahe Erörterung der zahlreichen Fragen hat Herr Mag. Philipp Ent, Richter am Bezirksgericht Purkersdorf, übernommen.
Oft wird nicht nur der Mietgegenstand an sich vermietet, zusätzlich werden auch ganze Küchen oder andere Gegenstände mitvermietet. Im Altbau wird hierfür auch immer wieder eine zusätzliche Möbelmiete verlangt.
Bei diesem Themenkomplex ergeben sich zahlreiche spannende Fragen wie beispielsweise: Was muss in der Wohnung enthalten sein? Wann gilt ein Gegenstand überhaupt als mitvermietet? Wer hat für die Wartung/Reparatur aufzukommen? Wann kann es zu Mietzinsminderungen kommen? Von wem kann wofür Investitionskostenersatz verlangt werden?
Für die ausführliche Beantwortung dieser und weiterer Fragen hat sich Frau Mag. Anna Schimmer, Junior- Partnerin in der Kanzlei Müller Partner Rechtsanwälte, Zeit genommen.
Wie viel Geld braucht man eigentlich, um seine eigene Kanzlei zu gründen? Welche Gesellschaftsform sollte man wählen? Was muss man standesrechtlich beachten? Lohnt sich Legal-Tech? Braucht man einer Steuerberater? Was ist in puncto Arbeitsrecht zu beachten?
Rund um die Gründung einer Kanzlei ranken sich zahlreiche Mythen und bestehen offene Fragen, die zahlreichen Gründerinnen und Gründern Kopfzerbrechen bereiten. Worauf zu achten ist und welche Stolpersteine einem auf dem Weg zur Gründung in die Quere kommen können, erklärt Mag. Katharina Bisset.
https://www.lindeverlag.at/buch/kanzlei-start-up-19300?page_id=1
Mit 3.2.2022 wurde das Klimabonusgesetz im Parlament beschlossen. Seit 1. März 2022 ist dieses nun auch in Kraft getreten. Frau Mag. Kandler und Herr Dr. Lindner erklären in einem sehr spannenden Podcast, was das Bundesgesetz besagt.
Eingegangen wird auf die Themenbereiche Zusammensetzung des Klimabonus, wer hat in welcher Höhe Anspruch auf den Klimabonus, wie kann klimafreundliches Verhalten belohnt werden. Auch wird die komplexe Erstellung der Datensätze angeschnitten.
Der Klimawandel ist eine sehr bedeutende Thematik, welcher jedenfalls Gehör geschenkt werden muss, damit dieser noch rechtzeitig gestoppt werden kann. Ob das Klimabonusgesetz dabei dienen kann, wird von der Rechtsanwaltskanzlei Lindner Stimmler Rechtsanwälte GmbH & Co KG erläutert.
Häufig werden Wohnungen die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurden in Wohnungseigentum abverkauft. Welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen und wer einen gesetzlichen Anspruch auf Angebotslegung hat wird von Frau Mag. Doris Molnar, Vorständin der gemeinnützigen Donau- Ennstaler- Siedlungs- Aktiengesellschaft, ausführlich erklärt.
Bei Weitervermietung oder Weiterverkauf sind in den ersten 15 Jahren ebenfalls Besonderheiten zu beachten, welche das sind, wird ebenso näher beleuchtet, wie die Unterscheidung zwischen Alt- und Neumietern.
Der nächste Untersuchungsausschuss steht ante portas, doch was wird eigentlich in Untersuchungsausschüssen untersucht? Wer kommt als Auskunftsperson in Frage? Welche Rolle kommt der sogenannten Vertrauensperson zu? Welche Fragen sind zulässig, welche unzulässig und wie geht man als Auskunftsperson mit wiederholenden, außerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegenden oder gar unterstellenden Fragen um. Mag. Alexander Brenneis, Partner von Eisenberger Rechtsanwälte und Mitautor des Buches „Richtiges Verhalten vor dem Untersuchungsausschuss“ gibt Einblicke in den Ablauf von Untersuchungsausschüssen und klare Handlungsempfehlungen für Auskunftspersonen (und solche, die es womöglich noch werden).
Die Corona-Pandemie zeitigt Auswirkungen auf Mietzinsminderungsansprüche. Mediale Berichterstattung und die ersten Klagen – sowohl von Mietern, die bereits bezahlten Bestandzins zurückforderten als auch von Vermietern, die zurückbehaltenen Bestandzins (und Räumung) forderten – ließen nicht lange auf sich warten. Mit Ende 2020 wurden die ersten Urteile der Bezirksgerichte gefällt, Ende 2021 folgte der OGH. Was wir basierend auf den Urteilen wissen und was wir noch immer nicht wissen erklärt Mag. Helena Neuner, (noch) Rechtsanwaltsanwärterin im Team Real Estate/M&A bei E+H in Wien.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben.
Welche Auswirkungen diese Entscheidung hat, welchen Prozess die Patienten durchlaufen müssen und wer von dem Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des § 78 StGB betroffen ist erfahren Sie von Frau Mag. Sabine Skokanitsch.
Sicherlich kein Randbereich mehr sondern ein Thema, das in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist und zudem sehr polarisiert. Die Rede ist von Kryptowährungen und deren Besteuerung. Der Gesetzgeber hat im Zuge der ökosozialen Steuerreform eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen herbeigeführt, welche mit 1.3.2022 in Kraft treten soll. Was sich ändert, welche Auswirkungen diese neue Regelung auf die Praxis hat und was nach wie vor offen bleibt, erklären die beiden Kryptowährungsexperten der KPMG Michael Petritz und Michael Deichsel.
Seit 31.12.2021 gilt das Schwarmfinanzierungs- Vollzugsgesetz. Durch dieses und durch die Schwarmfinanzierungs-Verordnung ist es zu Änderungen bei der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, beim Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen und zur Ausweitung der Transparenz gekommen.Der Finanzexperte Mag. Thomas Moth, Geschäftsführer des Fachverband Finanzdienstleister erläutert die wesentlichen Neuerungen die hierdurch eingetreten sind. Weiters werden die Unterschiede zum weiterhin anwendbaren Alternativfinanzierungsgesetz erklärt. Welche Schritte nun konkret von einer Crowdinvesting- Plattform zu setzen sind, damit diese in Zukunft als Schwarmfinanzierungsdienstleister am Markt agieren kann, wird ebenfalls beleuchtet.
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