Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Die Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 25 vom 30. Oktober 2020 trägt den Titel: "Die Gefahr der Gleichschaltung unseres Rechtssystems, Polizeigewalt und Übergriffe von Privaten." (1) Es wurden Betroffene von Polizeigewalt wegen Corona angehört sowie Juristen, die zu der Situation befragt werden. Nach Herrn Bohla und dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier wurde mit dem RA Markus Haintz und Friederike Pfeifer gesprochen. Hier geht die Befragung nun weiter.
Nachdem Frau Pfeifer an einem Beispiel erklärt hatte, dass die Polizeibeamten logen, erklärte RA Haintz, dass man 2 oder 3 spezialisierte Rechtsanwälte bei jeder Demonstration benötige, für den Fall dass einer, so wie er, rechtswidrig verhaftet wird. Er wies darauf hin, dass die Polizei mache was sie wolle, egal was die Gerichte in den Urteilen und Auflagebescheiden erklären.
Dr. Füllmich äußerte die Vermutung, dass sich hier die vollkommene Auflösung des Gewaltenteilungsprinzips abzeichne, was verhindert werden müsse. Dann erklärte er, dass die gewählten Vertreter der Legislative deutlich machten, dass sie nichts mehr machen wollten, und alles über das Ermächtigungsgesetz der Exekutive überließen. Deshalb gebe es nur noch die Judikative als letzten Rettungsanker der Demokratie.
RA Haintz wies dann darauf hin, dass der RA Ludwig in München eine Demonstration angemeldet hatte, welche natürlich von den Behörden abgelehnt wurde, worauf Ludwig relativ scharf die Justiz aufgefordert habe, die behaupteten Dinge nachzuweisen. Jetzt werde es spannend, denn wenn die Justiz die Sachen weiterhin mittrage, so Haintz, dann habe man einen gleichgeschalteten Staat und die Gewaltenteilung sei beendet.
Viviane Fischer wies dann auf Planungen hin, den Rhythmus für neue Verordnungen von vier Wochen auf einen Zweiwochen-Rhythmus umzustellen. Dadurch sei dann der einstweilige Rechtsschutz vollkommen ausgehebelt. Während es bereits jetzt im Rahmen der Vierwochenfrist schwierig ist, Entscheidungen von Gerichten zu erhalten, würden solche Kettenverordnungen jeden Rechtsbehelf der Bürger defacto ausschalten.
Frau Pfeifer meinte, dass dadurch auch die Menschen unter einem psychologischen Terror gehalten werden, weil sie unter ständiger Anspannung stehen, was denn nun die nächste Verordnung besagt. Sie wies darauf hin, von Hebammen E-Mails zu erhalten, dass sich die Situationen extrem gesteigert habe, in denen die Gebärenden gezwungen seien, MNS zu tragen.
Die ärztlichen Leitungen der Kliniken berufen sich, so Pfeifer, auf die Verordnungen, obwohl dort mit keinem Wort Gebärende erwähnt werden. [Sondern im Gegenteil Ausnahmen zugelassen werden.] RA Haintz fügte hinzu, dass man beobachten könne, dass "jeder noch einen oben drauf" setze. Es sei erschreckend, wie von außerstaatlichen Organen die Maskenpflicht mit einer ungeheuren Vehemenz durchgesetzt, dabei weit über die Verordnungen hinweg gegangen werde, während der Staat zuschaue und sage "OK, ist mir egal".
Viviane Fischer meinte, dass die Maskenpflicht während der Geburt für Gebärende mit Folter vergleichbar sei, und dass man vom Staat erwarten müsse, solche Auswüchse abzustellen.
Frau Pfeifer wies darauf hin, dass man einen bisher unerklärten Anstieg von Totgeburten verzeichne und Ärzte bereits überlegen, ob dies mit einer fehlenden Sauerstoffversorgung der Mutter auf Grund der Maskenpflicht zu tun hat. Während der Geburt benötige die Mutter extrem viel Sauerstoff und der gesamte Organismus wird umorganisiert, während das Kind geboren wird.
Dr. Haintz wies darauf hin, dass weder die Kapazitäten ausreichten, bei den vielleicht einigen hundert Anwälten von über 160.000 Anwälten die sich trauen, solche Fälle anzunehmen, um im vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht vorzugehen, noch bei den Betroffenen das Geld. So dass die Gebärenden mit dem Problem vom Staat alleine gelassen werden.