Die Lehrerschaft verdrängt ihr Versagen in der Pandemie und behindert dadurch die Heilung der Kindern zugefügten Verletzungen
Ein Kommentar von Bernd Schoepe.
Lehrer, Erzieher und ihre Verbände haben in der Corona-Krise versagt und sich (mit-) schuldig gemacht an den ihnen zum Schutz anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Gemäß den Schulgesetzen der Länder, so im Schulgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg, in der ich bis Februar 2021 als Lehrer für die gymnasiale Oberstufe unterrichtet habe, haben Schule und Unterricht den Auftrag,
„das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen zu wahren (…) sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten“. (1)
Artikel 6, Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung besagt:
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.“
Diese Grundsätze und Grundrechte sind während der Corona-Zeit massiv missachtet worden. Das körperliche und seelische Wohlbefinden litt drastisch unter Lockdowns, Masken-und Testzwang und einer monatelang andauernden sozialen Isolation der Kinder und Jugendlichen. Die Gleichheit und das Lebensrecht aller Kinder wurden durch den Entzug von Bildung ebenso verletzt wie durch die stark vom sozialen Status der Eltern abhängigen Bedingungen beim Homeschooling und das Verbot, mit Gleichaltrigen zusammenzusein.
Die Kinder wurden zu Objekten obrigkeitsstaatlich agierender Regierungen degradiert. Sie wurden einem Wust von Maßnahmen, die noch dazu ständig wechselten, unterworfen, ohne je selbst gehört zu werden.
Die rigiden Regeln der Corona-Pädagogik waren:
* Nicht anfassen! Abstand halten!
* Nicht miteinander spielen!
* Nicht toben!
* Nicht frei bewegen!
* Nicht spontan sein!
* Nicht sich unbändig freuen! (Denn dann verrutscht die Maske!)
* Nicht berühren! Keine Zärtlichkeiten!
* Und: nicht frei atmen!
Das, was den jungen Menschen damit angetan worden ist, kann kaum anders als mit dem Ausdruck der „Schwarzen Pädagogik“ belegt werden. Unter diesem Begriff werden Erziehungsmethoden zusammengefasst, die mit Gewalt, Einschüchterung oder Angsterzeugung arbeiten. Zur schwarzen Pädagogik
„gehören alle Handlungen, mit denen ein Kind unter Einsatz körperlicher oder seelischer Mittel zu bestimmten Handlungen bzw. zu einem bestimmten Verhalten gebracht werden soll, wie (…) Manipulation, Ängstigung, Liebesentzug, Isolierung, Misstrauen, Demütigung, Verachtung, Spott, Beschämung, Gewaltanwendung bis hin zur Folter.“ (3)
Fehlende Rechtfertigung
Denn obwohl spätestens nach dem ersten Lockdown hinreichend deutlich geworden war, dass die Maßnahmen teils auf übertrieben dargestellten, teils sogar auf evidenzlosen Annahmen gründeten, blieb das überaus strenge Regime an den Schulen über die gesamte Corona-Zeit hin bestehen.
Nie aber ging vom SARS-CoV-2-Virus allgemein eine so große Gefahr für die Gesundheit oder gar für Leib und Leben der Kinder, Lehrer und Eltern aus, dass dieses Regime dadurch gerechtfertigt gewesen wäre. Dafür rief es verharmlosend „Kollateralschäden“ genannte immense Folgen hervor, die sich tatsächlich zur größten Gesundheitskrise in der neueren Geschichte ausweiten sollten, von der insbesondere junge Menschen betroffen sind.
Schwerste Kollateralschäden
Die rigiden Maßnahmen hemmten die natürliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen,