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Seit fast 30 Jahren hat sich an der rechtlichen Handhabe von Cannabis in Deutschland im
Anlässlich der wiederaufblühenden Diskussion um eine Legalisierung der Droge gerade im Lichte der Entkriminalisierungspläne der „Ampel“-Regierung sprechen Niko Härting und Max Adamek über die rechtlichen Hintergründe des aktuellen Umgangs mit Cannabis. Zu Beginn zeigen sie am Beispiel zweier Urteile aus dem Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) zu welch kuriosen Diskussionen die Auslegung der Normen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) führen können und zu welchen Strafmaßen Verstöße führen können.
Um der Frage nachzugehen, ob und in welcher Gestalt eine Legalisierung von Cannabis überhaupt möglich ist, ziehen sie das Urteil des BVerfG von 1994 zu rate. Max Adamek erklärt kurz, worum es in dem vorangegangenen Fall ging, welche verfassungsrechtlichen Fragen sich stellten und welche Sacherwägungen der erkennende Senat im Urteil traf. Insbesondere tauschen sich Härting und Adamek über die Feststellungen des Senats über die Zielsetzungen des BtMG aus und über die vom Senat festgestellte Fremdgefährdung des Cannabisbesitzes und –Konsums, welche vor allem in einer befürchteten unkontrollierten Weitergabe liegen soll. Auch thematisieren sie die erwarteten Gefährdung der Volksgesundheit im Falle der Legalisierung von Cannabis.
Schließlich stellt Max Adamek kurz die wenigen europa- und völkerrechtlichen Fragen dar, die im Zuge der wiedereröffneten Legalisierungsdebatte aufkamen. So besprechen sie etwaige Vorgaben des Übereinkommens zur Durchführung von Schengen (SDÜ) von 1985, die Wiener
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Seit fast 30 Jahren hat sich an der rechtlichen Handhabe von Cannabis in Deutschland im
Anlässlich der wiederaufblühenden Diskussion um eine Legalisierung der Droge gerade im Lichte der Entkriminalisierungspläne der „Ampel“-Regierung sprechen Niko Härting und Max Adamek über die rechtlichen Hintergründe des aktuellen Umgangs mit Cannabis. Zu Beginn zeigen sie am Beispiel zweier Urteile aus dem Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) zu welch kuriosen Diskussionen die Auslegung der Normen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) führen können und zu welchen Strafmaßen Verstöße führen können.
Um der Frage nachzugehen, ob und in welcher Gestalt eine Legalisierung von Cannabis überhaupt möglich ist, ziehen sie das Urteil des BVerfG von 1994 zu rate. Max Adamek erklärt kurz, worum es in dem vorangegangenen Fall ging, welche verfassungsrechtlichen Fragen sich stellten und welche Sacherwägungen der erkennende Senat im Urteil traf. Insbesondere tauschen sich Härting und Adamek über die Feststellungen des Senats über die Zielsetzungen des BtMG aus und über die vom Senat festgestellte Fremdgefährdung des Cannabisbesitzes und –Konsums, welche vor allem in einer befürchteten unkontrollierten Weitergabe liegen soll. Auch thematisieren sie die erwarteten Gefährdung der Volksgesundheit im Falle der Legalisierung von Cannabis.
Schließlich stellt Max Adamek kurz die wenigen europa- und völkerrechtlichen Fragen dar, die im Zuge der wiedereröffneten Legalisierungsdebatte aufkamen. So besprechen sie etwaige Vorgaben des Übereinkommens zur Durchführung von Schengen (SDÜ) von 1985, die Wiener
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