Darlehensbetrug. Bsp. Darlehen unter Bedingung. Nichteinhaltung der Bedingung = Schaden? Dispositionsfreiheit zwar tangiert, Schädigung eher zu verneinen. Zivilrecht. Regelung des Darlehensvertrags. Darlehensbetrug, Zeitpunkt der Täuschung relevant. Bsp. Hausbau, Bank gibt mehrere Darlehen. Zweck ist wirtschaftlich unbeachtlich, wenn zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbezahlt wird. Rechtsprechung: Schaden liegt auch vor, obwohl sich die Forderung zwangsweise „eintreiben“ lässt. Kann nicht richtig sein. Dass Durchsetzung etwas kostet, kann für sich noch kein Schaden sein. Bsp. Art. 158 StGB, Retrozessionen offen deklariert aber zurückbehalten, weil der Betrag dem Täter zustehe: Zivilrecht. Leistungsstörungsrecht. Bsp. Bestellung, die man sich eigentlich nicht leisten kann: Strafrechtlich relevante Schädigung? Strafrecht auf alle Fehler auszudehnen, falsch! Strafrecht braucht subjektive Komponente, nicht nur objektive!