Der dogmatisch falsche Entscheid des Bezirksgerichts Lausanne gibt Anlass, das Verhältnis von Recht und Moral zu klären. Ein Recht, das nichts mit Moral zu tun hat, reduziert sich auf blosse Mechanik und die Durchsetzung eines solchen mechanischen Rechts ist illegitim. Im Gegensatz zur Ethik aber, die stets unbeschränkt und immer unvollständig ist, zieht das Recht Grenzen. Recht ist daher eine spezifische Form von Ethik, die sich primär durch seine viel höhere Bestimmtheit auszeichnet. Es ergibt daher überhaupt keinen Sinn, Recht und Ethik gegeneinanderzustellen. Die Aufladung des Rechts mit moralischen Kategorien, seine «Moralisierung» ist daher gleichbedeutend mit seiner Auflösung im Säurebad der Moral.