Dieses Strafgesetz lieferte über 100 Jahre lang immer wieder Stoff für heftige Diskussionen: Das Abtreibungsverbot in §218. Einen nach der Wiedervereinigung entstandenen Reformansatz stoppte 1992 das Bundesverfassungsgericht. Viele Menschen in Deutschland waren empört. Dabei wollte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre einen Kompromiss finden zwischen der stark umstrittenen Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen in der BRD und der vergleichsweise liberale Gesetzgebung in der DDR. Endlich sollte es eine gerichtsfeste Regelung geben, die Frauen im Fall einer Abtreibung bis zu einer bestimmten Frist Straffreiheit garantierte. Doch noch am Tag der Veröffentlichung des mühsam über die Fraktionsgrenzen hinaus erarbeiteten Kompromisses im Bundesgesetzblatt, legte eine Gruppe konservativer Abgeordneter (auch einige Frauen waren darunter) Widerspruch ein – und das Bundesverfassungsgericht stoppte die Abtreibungsreform. Es war nicht das erste Mal, dass das Gericht so urteilte. Bis heute sorgen die aus Sicht vieler Frauen unzureichenden Regelungen der Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches für gesellschaftliche Diskussionen.