Die Debatte war ernsthaft, differenziert und kontrovers - doch das Abstimmungsergebnis fiel eindeutig aus: 543 Abgeordnete stimmten am 2. Dezember 1992 für den Vertrag über die Europäische Union. Der sog. Maastricht-Vertrag war ein Jahr zuvor von Bundeskanzler Kohl und den anderen Staats- und Regierungschefs in der niederländischen Grenzstadt beschlossen worden. Es war der Einstieg in eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Begründung einer Wirtschafts- und Währungsunion – inklusive einer gemeinsamen Währung. Bis zur Einführung des Euros in den Lebensalltag sollten aber noch zehn Jahre vergehen. Gerade mit dieser Frage beschäftigten sich viele Sorgen: Würde die "harte" D-Mark für einen "weichen" Euro aufgegeben? Würden deutsche Steuerzahlende künftig für verschuldete europäische Nachbarstaaten geradestehen müssen? Für den Maastricht-Vertrag musste das Grundgesetz in mehreren Artikeln angepasst werden. Am 1. November 1993 trat er in Kraft.