Punkt, Punkt, Komma, Strich, all das auf knallgelbem Grund – und gute Laune ist garantiert. Denkt man. Doch als sich der französische Unternehmensberater Franklin Loufrani 1971 den Smiley als Marke schützen lässt, ist dies der Auftakt für Streit, Gezänk und so manches Gerichtsurteil. Denn Franklin Loufrani ist eins nicht: der Schöpfer des gelben Grinsegesichts. Erstmals gezeichnet hat es der US-amerikanische Grafiker Harvey Ball, und das schon im Jahr 1963 – als Auftragsarbeit für eine Versicherungsgesellschaft, die mit Smiley-Buttons die Stimmung der frustrierten Belegschaft heben will. Harvey Balls Honorar damals: 45 Dollar. Ein Copyright sichert er sich nicht. Denn warum sollte man ein Lächeln lizenzieren? Franklin Loufrani hingegen verdient mit seinem Warenzeichen Millionen. Wer auch immer ein Produkt mit dem Smiley bedrucken oder bewerben will, zahlt seiner Firma Lizenzgebühren – bis heute. Wer das nicht tut, wird abgemahnt. Nur in den USA kommt Loufrani damit nicht durch, ein Gericht lehnt eine Copyright-Klage gegen die Ladenkette Wal-Mart ab. Heute grinsen uns die Smileys vor allem von unseren Smartphones an – als Emojis in vielhundertfacher Ausführung, vom einfachen Lachen übers Weinen bis hin zum gepflegten Wutausbruch. Und auch hier ist ein US-Gericht hart geblieben: 2005 wollte sich Microsoft die Technologie, Satzzeichen in Smileys umzuwandeln, schützen lassen. Der Antrag wurde abgewiesen.