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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 189 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Juli 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
In diesem Rahmen tut sich etwas Bemerkenswertes: „Wir werden dieses Jahr erstmals seit 1996 wieder mehr Bruttobeitragseinnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung als im Bereich Leben sehen. Dieser Trend dürfte sich auch 2025 fortsetzen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Im Vergleich zum Januar hat der GDV übrigens seine Prognose fürs laufende Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Bei Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds geht der GDV für 2024 von einem Beitragsrückgang um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. „Vor allem die schwache Entwicklung der Einmalbeiträge belastet das Geschäft. Im kommenden Jahr könnte es mit einer Beitragsentwicklung zwischen minus 0,3 und plus 2,5 Prozent wieder stärker wachsen“, so Asmussen.
Von den Schaden- und Unfallversicherungen dürfte vor allem das Sorgenkind KFZ-Versicherung 2024 auf der Beitragsseite von Nachholeffekten geprägt sein. Der Verband erwartet für die gesamte Sparte ein Plus von 7,8 Prozent. Im kommenden Jahr dürfte der Inflationsdruck zwar weiter nachlassen. Manche Anbieter dürften ihre Beiträge allerdings noch nachträglich zu den hohen Inflationsraten erhöhen. Sie legen demnach 2025 im Schaden- und Unfallbereich zwischen 4,9 und 7,2 Prozent zu.
Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der Verband für 2024 einen Anstieg des Beitragsaufkommens von 4,5 Prozent. Angesichts deutlich gestiegener Leistungen könnte das Beitragsplus 2025 mit 6,0 bis 8,0 Prozent noch etwas darüber liegen.
Jingle
Wie jetzt, denken Sie sich? Tatsächlich zahlen Jessicas und Patricks für ihre KFZ-Haftpflichtversicherung im Schnitt mehr als Personen mit dem Namen Petra oder Uwe. So liegt der Beitrag von Jessica durchschnittlich 111 Prozent über dem von Uwe und 85 Prozent über dem von Petra, zeigt die Auswertung von Verivox.
In einem Ranking wurden die Namen nach der durchschnittlichen Prämie bewertet. Bei den Frauen fährt Petra besonders günstig. Ihr Beitrag liegt 22 Prozent unter dem Durchschnitt – bezogen auf alle analysierten Verträge von Frauen mit den 30 häufigsten Vornamen.
Woran liegt das bloß? „Die durchschnittlichen Beitragsunterschiede ergeben sich vor allem aus der Altersstruktur, die sich auch in der Namenswahl widerspiegelt“, erkärt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz die Ergebnisse. Ein Uwe ist meist älter als ein Patrick. In der Verivox-Analyse liegt das Uwe-Durchschnittsalter bei 59,2 Jahren, Patrick bringt es nur auf 36,9 Jahre.
„Die Schadenfreiheitsklasse hat einen großen Einfluss auf den KFZ-Versicherungsbeitrag. Und wer älter ist, konnte sich meist schon einen höheren Schadenfreiheitsrabatt erfahren”, erläutert Schütz. Das bestätigt auch die Verivox-Auswertung: Die Schadenfreiheitsklasse von Versicherten, die Uwe heißen, liegt im Schnitt bei 18, bei den Petras liegt sie bei durchschnittlich 14. Versicherte mit dem Namen Patrick sind hingegen durchschnittlich in der Schadenfreiheitsklasse 6, Jessicas in der Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft.
Jingle
Der Eigenanteil setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen:
Beim VDEK zeigt man sich von den Zahlen nur wenig begeistert. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bemängelt: Dass die Eigenbeteiligung so hoch sei, liege auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorierten. „Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten“, schimpft sie.
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von den Pflegeheimbewohnern mitbezahlt werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Elsner. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat derweil für Herbst eine Pflegereform angekündigt. Man darf gespannt sein, was dabei rauskommt.
Jingle
Aber von vorn, was war geschehen? Die Mitarbeiterin eines Strukturvertriebs hatte eine ehemalige Kundin, die ihre Werbe-Einwilligung bereits widerrufen hatte und nun von einem Versicherungsmakler betreut wurde, mehrfach angerufen, um sie letztlich als Kundin zurückzugewinnen. Nachdem sie eine Abmahnung ignoriert hatte, wurden weitere rechtliche Schritten eingeleitet.
Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte übernahm den Fall des Maklers und berichtet über das Urteil. Das Landgericht Regensburg hatte danach bereits eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung solcher Anrufe ausgesprochen, die nach Klage des Vertriebes wieder aufgehoben wurde. In der Berufung hat dann das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, die einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen (Urteil vom 24. Oktober 2023, Aktenzeichen c).
Die Kanzlei wertet diese Entscheidung als einen deutlichen Sieg im Kampf gegen wettbewerbswidrige Telefonwerbung nach dem Wechsel eines Kunden in die Betreuung durch Versicherungsmakler. Das Urteil stelle klar, dass sogenannte Cold Calls ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht zulässig seien und als wettbewerbswidrig eingestuft würden.
Ein solcher Werbeanruf liege beispielsweise vor, wenn er dazu diene, ein Vertragsverhältnis fortzusetzen, einen abgesprungenen Kunden zurückzugewinnen oder Kunden von einem Widerruf, Rücktritt oder einer Kündigung, abzuhalten. Unzulässig sei ein solcher Anruf dann, wenn dazu keine nachweisbare, ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliege.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 189 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Juli 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Im Gespräch
Die News der Woche
In diesem Rahmen tut sich etwas Bemerkenswertes: „Wir werden dieses Jahr erstmals seit 1996 wieder mehr Bruttobeitragseinnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung als im Bereich Leben sehen. Dieser Trend dürfte sich auch 2025 fortsetzen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Im Vergleich zum Januar hat der GDV übrigens seine Prognose fürs laufende Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Bei Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds geht der GDV für 2024 von einem Beitragsrückgang um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. „Vor allem die schwache Entwicklung der Einmalbeiträge belastet das Geschäft. Im kommenden Jahr könnte es mit einer Beitragsentwicklung zwischen minus 0,3 und plus 2,5 Prozent wieder stärker wachsen“, so Asmussen.
Von den Schaden- und Unfallversicherungen dürfte vor allem das Sorgenkind KFZ-Versicherung 2024 auf der Beitragsseite von Nachholeffekten geprägt sein. Der Verband erwartet für die gesamte Sparte ein Plus von 7,8 Prozent. Im kommenden Jahr dürfte der Inflationsdruck zwar weiter nachlassen. Manche Anbieter dürften ihre Beiträge allerdings noch nachträglich zu den hohen Inflationsraten erhöhen. Sie legen demnach 2025 im Schaden- und Unfallbereich zwischen 4,9 und 7,2 Prozent zu.
Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der Verband für 2024 einen Anstieg des Beitragsaufkommens von 4,5 Prozent. Angesichts deutlich gestiegener Leistungen könnte das Beitragsplus 2025 mit 6,0 bis 8,0 Prozent noch etwas darüber liegen.
Jingle
Wie jetzt, denken Sie sich? Tatsächlich zahlen Jessicas und Patricks für ihre KFZ-Haftpflichtversicherung im Schnitt mehr als Personen mit dem Namen Petra oder Uwe. So liegt der Beitrag von Jessica durchschnittlich 111 Prozent über dem von Uwe und 85 Prozent über dem von Petra, zeigt die Auswertung von Verivox.
In einem Ranking wurden die Namen nach der durchschnittlichen Prämie bewertet. Bei den Frauen fährt Petra besonders günstig. Ihr Beitrag liegt 22 Prozent unter dem Durchschnitt – bezogen auf alle analysierten Verträge von Frauen mit den 30 häufigsten Vornamen.
Woran liegt das bloß? „Die durchschnittlichen Beitragsunterschiede ergeben sich vor allem aus der Altersstruktur, die sich auch in der Namenswahl widerspiegelt“, erkärt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz die Ergebnisse. Ein Uwe ist meist älter als ein Patrick. In der Verivox-Analyse liegt das Uwe-Durchschnittsalter bei 59,2 Jahren, Patrick bringt es nur auf 36,9 Jahre.
„Die Schadenfreiheitsklasse hat einen großen Einfluss auf den KFZ-Versicherungsbeitrag. Und wer älter ist, konnte sich meist schon einen höheren Schadenfreiheitsrabatt erfahren”, erläutert Schütz. Das bestätigt auch die Verivox-Auswertung: Die Schadenfreiheitsklasse von Versicherten, die Uwe heißen, liegt im Schnitt bei 18, bei den Petras liegt sie bei durchschnittlich 14. Versicherte mit dem Namen Patrick sind hingegen durchschnittlich in der Schadenfreiheitsklasse 6, Jessicas in der Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft.
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Der Eigenanteil setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen:
Beim VDEK zeigt man sich von den Zahlen nur wenig begeistert. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bemängelt: Dass die Eigenbeteiligung so hoch sei, liege auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorierten. „Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten“, schimpft sie.
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von den Pflegeheimbewohnern mitbezahlt werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Elsner. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat derweil für Herbst eine Pflegereform angekündigt. Man darf gespannt sein, was dabei rauskommt.
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Aber von vorn, was war geschehen? Die Mitarbeiterin eines Strukturvertriebs hatte eine ehemalige Kundin, die ihre Werbe-Einwilligung bereits widerrufen hatte und nun von einem Versicherungsmakler betreut wurde, mehrfach angerufen, um sie letztlich als Kundin zurückzugewinnen. Nachdem sie eine Abmahnung ignoriert hatte, wurden weitere rechtliche Schritten eingeleitet.
Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte übernahm den Fall des Maklers und berichtet über das Urteil. Das Landgericht Regensburg hatte danach bereits eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung solcher Anrufe ausgesprochen, die nach Klage des Vertriebes wieder aufgehoben wurde. In der Berufung hat dann das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, die einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen (Urteil vom 24. Oktober 2023, Aktenzeichen c).
Die Kanzlei wertet diese Entscheidung als einen deutlichen Sieg im Kampf gegen wettbewerbswidrige Telefonwerbung nach dem Wechsel eines Kunden in die Betreuung durch Versicherungsmakler. Das Urteil stelle klar, dass sogenannte Cold Calls ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht zulässig seien und als wettbewerbswidrig eingestuft würden.
Ein solcher Werbeanruf liege beispielsweise vor, wenn er dazu diene, ein Vertragsverhältnis fortzusetzen, einen abgesprungenen Kunden zurückzugewinnen oder Kunden von einem Widerruf, Rücktritt oder einer Kündigung, abzuhalten. Unzulässig sei ein solcher Anruf dann, wenn dazu keine nachweisbare, ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliege.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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