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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 195 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. September 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
WERBUNG
Im Gespräch
Die News der Woche
Und dann geht es ums Altersvorsorgedepot. Das will der Staat genau wie die Riester-Rente fördern. Garantien sind nicht vorgesehen, und die Menschen sollen weitgehend frei bestimmen können, was sie ins Depot hineinpacken. Allerdings will Lindner die Auswahl ein wenig einschränken. Im Gesetz soll es eine Positivliste für bestimmte Anlageklassen geben. Also bestimmte Aktienfonds, auch die bei Verbraucherschützern so beliebten Indexfonds mit dem schicken Kürzel ETF, Anleihen und sogar Einzelaktien. Spekulatives Zeug will Lindner ausdrücklich nicht fördern, zum Beispiel: Knock-out-Zertifikate, kurz laufende Optionen oder Optionsscheine und Kryptoanlagen.
Sehr konkret wird der Minister in Hinblick auf die Förderhöhe, wobei sich die freilich noch ändern kann. Aber der Plan lautet erstmal so:
Hinzu kommt der Steuervorteil. Alle Erträge in der Sparphase sollen steuerfrei bleiben, die teure Abgeltungsteuer entfällt. Dafür sind die Entnahmen in der Rente steuerpflichtig – zum Rentnersteuersatz. Frühestes Auszahlalter sollen nun 65 Jahre sein, um nicht noch mehr Arbeitskräfte durch vorzeitige Rente zu verlieren.
Dazu sagen wir: Bravo, das geht in die absolut richtige Richtung. Die unsägliche Koppelung ans Einkommen fällt endlich weg, es gilt ein Deckel für alle. Die Zahlen sind klar, rund, ohne Kommastellen und verständlich. Eltern, Geringverdiener und junge Leute werden extra gefördert. Nun noch den Deckel mit der Inflation mitwachsen lassen (nicht wie bei dem Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge) und wir haben eine ziemlich runde Sache.
Jingle
Was war geschehen? Eine Frau hatte ihren Versicherungsmakler verklagt, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte vom Makler daher Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro.
Ausgangspunkt des Rechtsstreites war ein gemeinsames Beratungsgespräch zwischen dem Makler, der Klägerin und ihrem Ehemann. Gegenstand des Termins waren neben einer Unfall- und Rentenabsicherung auch eine Risikolebensversicherung für den Ehemann. Was zu der Risikolebensversicherung besprochen wurde, darüber entbrannte der Streit zwischen den Parteien. Der Beklagte meinte, er habe eine Risikoleben empfohlen, das sei aber sofort „abgeblockt“ worden. Die Klägerin hielt dagegen, es habe ein hohes Interesse an dem Abschluss einer solchen Versicherung gegeben. In jedem Fall wurde das Beratungsgespräch durch den verklagten Versicherungsmakler nicht dokumentiert.
Das OLG Dresden stellte klar, dass keine Pflicht des Maklers bestehe, standardmäßig auf eine Risikolebensversicherung hinzuweisen. Zwar war der verstorbene Ehemann der Hauptverdiener, allerdings bestand kein mit einem Darlehen belastetes Eigenheim, er war auch nicht besonders gefährdet und die Klägerin war selbst Akademikerin. Sie hätte im ohnehin auch unwahrscheinlichen Todesfall ihres Mannes zumindest mittelfristig wieder arbeiten und für den Lebensunterhalt sorgen können.
Weiterhin betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Beratungsdokumentation zwar Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen kann, das aber nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt. Eine „generelle“ Beweislastumkehr würde zu einer „uferlosen“ Haftung des Versicherungsmaklers führen, der dann praktisch schutzlos dastünde, betonten die Richter. Daher hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass der Makler eine falsche oder unzureichende Beratung durchgeführt hatte. Genau das gelang ihr laut OLG Dresden aber nicht.
Jingle
Das dürftige Ergebnis: Die durchschnittliche Antwortquote der Anbieter lag bei 67 Prozent. Ein Drittel der Unternehmen gab seinen Kunden also gar keine Rückmeldung auf deren Anfrage. Und nur jedes dritte Unternehmen reagierte innerhalb von 48 Stunden.
Einige Anbieter konnten sich jedoch positiv von der Konkurrenz absetzen. Der Münchener Verein und die Huk-Coburg erzielten die maximale Punktzahl von 100.
Die Fralytics-Experten führen die teils niedrigere Servicequalität übrigens unter anderem auf das sogenannte Sommerloch zurück, da die Umfrage in den Sommermonaten stattfand.
Jingle
Auch der Schaden für die Betroffenen erhöhte sich. „Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl fast 21.400 Euro, rund 6 Prozent mehr als im Vorjahr“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch die Autodiebe wuchs auf mehr als 310 Millionen Euro.
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte haben Berliner Autobesitzer das mit Abstand höchste Diebstahlrisiko. Im Laufe des vergangenen Jahres klauten Kriminelle in der Stadt 4.266 kaskoversicherte Autos. Das sind rund 46 Prozent mehr als im Vorjahr. „Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto“, sagt Asmussen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 195 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. September 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Die News der Woche
Und dann geht es ums Altersvorsorgedepot. Das will der Staat genau wie die Riester-Rente fördern. Garantien sind nicht vorgesehen, und die Menschen sollen weitgehend frei bestimmen können, was sie ins Depot hineinpacken. Allerdings will Lindner die Auswahl ein wenig einschränken. Im Gesetz soll es eine Positivliste für bestimmte Anlageklassen geben. Also bestimmte Aktienfonds, auch die bei Verbraucherschützern so beliebten Indexfonds mit dem schicken Kürzel ETF, Anleihen und sogar Einzelaktien. Spekulatives Zeug will Lindner ausdrücklich nicht fördern, zum Beispiel: Knock-out-Zertifikate, kurz laufende Optionen oder Optionsscheine und Kryptoanlagen.
Sehr konkret wird der Minister in Hinblick auf die Förderhöhe, wobei sich die freilich noch ändern kann. Aber der Plan lautet erstmal so:
Hinzu kommt der Steuervorteil. Alle Erträge in der Sparphase sollen steuerfrei bleiben, die teure Abgeltungsteuer entfällt. Dafür sind die Entnahmen in der Rente steuerpflichtig – zum Rentnersteuersatz. Frühestes Auszahlalter sollen nun 65 Jahre sein, um nicht noch mehr Arbeitskräfte durch vorzeitige Rente zu verlieren.
Dazu sagen wir: Bravo, das geht in die absolut richtige Richtung. Die unsägliche Koppelung ans Einkommen fällt endlich weg, es gilt ein Deckel für alle. Die Zahlen sind klar, rund, ohne Kommastellen und verständlich. Eltern, Geringverdiener und junge Leute werden extra gefördert. Nun noch den Deckel mit der Inflation mitwachsen lassen (nicht wie bei dem Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge) und wir haben eine ziemlich runde Sache.
Jingle
Was war geschehen? Eine Frau hatte ihren Versicherungsmakler verklagt, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte vom Makler daher Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro.
Ausgangspunkt des Rechtsstreites war ein gemeinsames Beratungsgespräch zwischen dem Makler, der Klägerin und ihrem Ehemann. Gegenstand des Termins waren neben einer Unfall- und Rentenabsicherung auch eine Risikolebensversicherung für den Ehemann. Was zu der Risikolebensversicherung besprochen wurde, darüber entbrannte der Streit zwischen den Parteien. Der Beklagte meinte, er habe eine Risikoleben empfohlen, das sei aber sofort „abgeblockt“ worden. Die Klägerin hielt dagegen, es habe ein hohes Interesse an dem Abschluss einer solchen Versicherung gegeben. In jedem Fall wurde das Beratungsgespräch durch den verklagten Versicherungsmakler nicht dokumentiert.
Das OLG Dresden stellte klar, dass keine Pflicht des Maklers bestehe, standardmäßig auf eine Risikolebensversicherung hinzuweisen. Zwar war der verstorbene Ehemann der Hauptverdiener, allerdings bestand kein mit einem Darlehen belastetes Eigenheim, er war auch nicht besonders gefährdet und die Klägerin war selbst Akademikerin. Sie hätte im ohnehin auch unwahrscheinlichen Todesfall ihres Mannes zumindest mittelfristig wieder arbeiten und für den Lebensunterhalt sorgen können.
Weiterhin betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Beratungsdokumentation zwar Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen kann, das aber nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt. Eine „generelle“ Beweislastumkehr würde zu einer „uferlosen“ Haftung des Versicherungsmaklers führen, der dann praktisch schutzlos dastünde, betonten die Richter. Daher hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass der Makler eine falsche oder unzureichende Beratung durchgeführt hatte. Genau das gelang ihr laut OLG Dresden aber nicht.
Jingle
Das dürftige Ergebnis: Die durchschnittliche Antwortquote der Anbieter lag bei 67 Prozent. Ein Drittel der Unternehmen gab seinen Kunden also gar keine Rückmeldung auf deren Anfrage. Und nur jedes dritte Unternehmen reagierte innerhalb von 48 Stunden.
Einige Anbieter konnten sich jedoch positiv von der Konkurrenz absetzen. Der Münchener Verein und die Huk-Coburg erzielten die maximale Punktzahl von 100.
Die Fralytics-Experten führen die teils niedrigere Servicequalität übrigens unter anderem auf das sogenannte Sommerloch zurück, da die Umfrage in den Sommermonaten stattfand.
Jingle
Auch der Schaden für die Betroffenen erhöhte sich. „Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl fast 21.400 Euro, rund 6 Prozent mehr als im Vorjahr“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch die Autodiebe wuchs auf mehr als 310 Millionen Euro.
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte haben Berliner Autobesitzer das mit Abstand höchste Diebstahlrisiko. Im Laufe des vergangenen Jahres klauten Kriminelle in der Stadt 4.266 kaskoversicherte Autos. Das sind rund 46 Prozent mehr als im Vorjahr. „Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto“, sagt Asmussen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
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