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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 219 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. März 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Sie wissen, was Ihr Kunde braucht. SIGNAL IDUNA liefert die passende Dienstunfähigkeitsabsicherung. #füreinanderda
Überzeugen Sie sich selbst – und besuchen Sie den SIGNAL IDUNA Maklerblog. Den Link finden Sie in den Shownotes: SI WorkLife Beamte
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Interview Frank Rottenbacher
Als zweiten Gast hat Barbara mit Matthias Pendl gesprochen, er ist Vertriebschef bei Standard Life. Hier geht es um die Themen Generationenberatung, Ruhestandsplanung und die spannende Zielgruppe der Menschen 50plus.
Interview Matthias Pendl
Die News der Woche
Aber von vorn. Was ist geschehen? Der Mann betreibt seit dem Ende seiner Karriere als Profi-Fußballer eine Praxis für Physiotherapie. Aus seiner aktiven Zeit als Profisportler sind bei ihm Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt. Wegen dieser Schäden ist der Mann arbeitsunfähig.
Trotz Wegfalls seiner Arbeitskraft als Physiotherapeut ergeben sich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine Einbußen in den Einkünften aus seiner selbstständigen Arbeit. Der Ex-Sportler übernimmt in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnen es daher ab, dem Mann ein Verletztengeld zuzugestehen. Das Bundessozialgericht hat die Vorinstanzen nun bestätigt.
„Zwar kann bei Ausfall der Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers davon auszugehen sein, dass ein Einkommensverlust eintreten wird. Hier hat der Kläger aber während der Arbeitsunfähigkeit in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten ausgeübt. Das daraus erzielte Einkommen ist auf das Verletztengeld anzurechnen“, heißt es zur Urteilsbegründung vom Bundessozialgericht.
Jingle
Woran liegt das? Das Vermittlerbarometer macht dafür einige Gründe aus:
Und das Folgende kommt noch dazu: „Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, sagt AfW-Vorständin Franziska Geusen, die selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin ist. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich.“
Die Unzufriedenheit der Vermittler mit den Versicherern zeigt sich auch in einigen Kommentaren der Befragten. Einer schreibt: „Der Service bei den Versicherern wird immer schlechter. Emails werden nicht beantwortet, die telefonische Erreichbarkeit wird gefühlt immer schlechter“. Ein anderer bemängelt den „fehlender Außendienst-Support insbesondere beim Check komplexer Risiken vor Ort“. Und ein dritter bringt es auf den Punkt mit seinem Urteil: „Grottenschlechte Schadenbearbeitungszeiten der Versicherer“.
Ohne eine vernünftige Unterstützung vom Versicherer sehen sich viele Vermittler nicht in der Lage, die anspruchsvollen Gewerbekunden vernünftig zu bedienen, denn eine individuelle Betreuung wird hier in der Regel schon gefordert. Versicherer, die sich also bei Gewerbekunden engagieren wollen, sollten diese Kritik aufmerksam lesen. Bei allen Digitalisierungsbestrebungen und Produktverbesserungen scheint vor allem der Service in der Bestandsbetreuung den Nerv der Vermittler zu treffen.
Jingle
Wie das? Nun, die Talanx gab nicht rechtzeitig bekannt, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich ist. Eine solche „Hinweisbekanntmachung“ müssen börsennotierte Unternehmen aber spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor dem Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.
Warum? Weil Finanzberichte wichtige Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens enthalten. Und eben diese Informationen können bedeutend für die Anlage-Entscheidung von Investoren sein. Wenn ein Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es also gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Bafin kann das jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Und die kann bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen.
Jingle
Dass eine Familie mit vier Personen nicht das vierfache Einkommen eines Singles braucht, um zur Mitte zu gehören, liegt an der sogenannten Bedarfsgewichtung: So brauchen etwa Kinder weniger Geld als Erwachsene. Und nicht jedes Familienmitglied wäscht mit der eigenen Waschmaschine.
Und wie viele Menschen sind reich? Na ja, nicht allzu viele, nämlich nur rund 4 Prozent der Menschen in Deutschland. Allerdings deckt sich das nicht mit der allgemeinen Wahrnehmung. Frühere Umfragen zeigen, dass der geschätzte Anteil einkommensreicher Menschen bei 25 Prozent liegt. „Reich sind in der eigenen Wahrnehmung zumeist die anderen“, sagt Studienautorin Judith Niehues. „Dass man als Paar ohne Kinder mit einem gemeinsamen Einkommen von über 8.670 Euro zu den einkommensreichsten 4 Prozent der Bevölkerung zählt, überrascht viele.“
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 219 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. März 2025.
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Im Gespräch
Interview Frank Rottenbacher
Als zweiten Gast hat Barbara mit Matthias Pendl gesprochen, er ist Vertriebschef bei Standard Life. Hier geht es um die Themen Generationenberatung, Ruhestandsplanung und die spannende Zielgruppe der Menschen 50plus.
Interview Matthias Pendl
Die News der Woche
Aber von vorn. Was ist geschehen? Der Mann betreibt seit dem Ende seiner Karriere als Profi-Fußballer eine Praxis für Physiotherapie. Aus seiner aktiven Zeit als Profisportler sind bei ihm Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt. Wegen dieser Schäden ist der Mann arbeitsunfähig.
Trotz Wegfalls seiner Arbeitskraft als Physiotherapeut ergeben sich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine Einbußen in den Einkünften aus seiner selbstständigen Arbeit. Der Ex-Sportler übernimmt in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnen es daher ab, dem Mann ein Verletztengeld zuzugestehen. Das Bundessozialgericht hat die Vorinstanzen nun bestätigt.
„Zwar kann bei Ausfall der Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers davon auszugehen sein, dass ein Einkommensverlust eintreten wird. Hier hat der Kläger aber während der Arbeitsunfähigkeit in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten ausgeübt. Das daraus erzielte Einkommen ist auf das Verletztengeld anzurechnen“, heißt es zur Urteilsbegründung vom Bundessozialgericht.
Jingle
Woran liegt das? Das Vermittlerbarometer macht dafür einige Gründe aus:
Und das Folgende kommt noch dazu: „Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, sagt AfW-Vorständin Franziska Geusen, die selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin ist. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich.“
Die Unzufriedenheit der Vermittler mit den Versicherern zeigt sich auch in einigen Kommentaren der Befragten. Einer schreibt: „Der Service bei den Versicherern wird immer schlechter. Emails werden nicht beantwortet, die telefonische Erreichbarkeit wird gefühlt immer schlechter“. Ein anderer bemängelt den „fehlender Außendienst-Support insbesondere beim Check komplexer Risiken vor Ort“. Und ein dritter bringt es auf den Punkt mit seinem Urteil: „Grottenschlechte Schadenbearbeitungszeiten der Versicherer“.
Ohne eine vernünftige Unterstützung vom Versicherer sehen sich viele Vermittler nicht in der Lage, die anspruchsvollen Gewerbekunden vernünftig zu bedienen, denn eine individuelle Betreuung wird hier in der Regel schon gefordert. Versicherer, die sich also bei Gewerbekunden engagieren wollen, sollten diese Kritik aufmerksam lesen. Bei allen Digitalisierungsbestrebungen und Produktverbesserungen scheint vor allem der Service in der Bestandsbetreuung den Nerv der Vermittler zu treffen.
Jingle
Wie das? Nun, die Talanx gab nicht rechtzeitig bekannt, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich ist. Eine solche „Hinweisbekanntmachung“ müssen börsennotierte Unternehmen aber spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor dem Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.
Warum? Weil Finanzberichte wichtige Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens enthalten. Und eben diese Informationen können bedeutend für die Anlage-Entscheidung von Investoren sein. Wenn ein Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es also gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Bafin kann das jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Und die kann bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen.
Jingle
Dass eine Familie mit vier Personen nicht das vierfache Einkommen eines Singles braucht, um zur Mitte zu gehören, liegt an der sogenannten Bedarfsgewichtung: So brauchen etwa Kinder weniger Geld als Erwachsene. Und nicht jedes Familienmitglied wäscht mit der eigenen Waschmaschine.
Und wie viele Menschen sind reich? Na ja, nicht allzu viele, nämlich nur rund 4 Prozent der Menschen in Deutschland. Allerdings deckt sich das nicht mit der allgemeinen Wahrnehmung. Frühere Umfragen zeigen, dass der geschätzte Anteil einkommensreicher Menschen bei 25 Prozent liegt. „Reich sind in der eigenen Wahrnehmung zumeist die anderen“, sagt Studienautorin Judith Niehues. „Dass man als Paar ohne Kinder mit einem gemeinsamen Einkommen von über 8.670 Euro zu den einkommensreichsten 4 Prozent der Bevölkerung zählt, überrascht viele.“
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
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