Das Patientenrechtegesetz ist wichtig sowohl für die Prüfung als auch für den Praxisalltag.
Das Patientenrechtegesetz § 630 BGB, das 2013 in Deutschland in Kraft trat, stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen. Es fasst bestehende Rechte zusammen und macht sie für alle Beteiligten transparenter und verbindlicher.
Wichtige Inhalte sind:
Aufklärung und Einwilligung: Patienten haben ein Recht auf umfassende Aufklärung über Diagnose, Behandlung und Risiken. Eine Behandlung darf nur mit ihrer informierten Einwilligung erfolgen.
• Einsicht in die Patientenakte: Patienten dürfen ihre Behandlungsunterlagen einsehen und Kopien erhalten.
• Dokumentationspflicht: Behandelnde Ärzte und Therapeuten müssen die Behandlung sorgfältig dokumentieren.
• Behandlungsfehler und Schadensersatz: Im Falle eines Behandlungsfehlers können Patienten Schadensersatz fordern. Die Beweislast kann sich zugunsten des Patienten verschieben, wenn gegen Dokumentations- oder Aufklärungspflichten verstoßen wurde.
• Beschwerdemanagement: Patienten haben das Recht, sich zu beschweren und Unterstützung durch Patientenberatungsstellen zu erhalten.
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