Wollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit von Vollzeit zu Teilzeit reduzieren, ist das nicht mitbestimmungspflichtig. Aber wie sieht es aus, wenn es andersrum läuft, Teilzeitbeschäftigte ihre Stunden also aufstocken wollen? Das unterliegt sehr wohl der Mitbestimmung – wenn zwei wichtige Kriterein erfüllt sind. So entschied aktuell das OVG Niedersachsen (27.03.2025 – 18 LP 3/24). Der Podcast nimmt die spannende Entscheidung für Sie unter die Lupe.
Wollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit von Vollzeit zu Teilzeit reduzieren, ist das nicht mitbestimmungspflichtig. Aber wie sieht es aus, wenn es andersrum läuft, Teilzeitbeschäftigte ihre Stunden also aufstocken wollen? Das unterliegt sehr wohl der Mitbestimmung – wenn zwei wichtige Kriterein erfüllt sind. So entschied aktuell das OVG Niedersachsen (27.03.2025 – 18 LP 3/24). Der Podcast nimmt die spannende Entscheidung für Sie unter die Lupe.