Am 09.07.2024 entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter fuer Schaeden am Mietobjekt haften, wenn diese durch uebermaessigen Gebrauch verursacht wurden. Dieses Urteil (Aktenzeichen XI ZR 78/23) staerkt die Position der Vermieter und fordert Mieter zur sorgfaeltigen Nutzung auf. Der BGH betonte, dass Mieter auch fuer Schaeden, die ueber normale Abnutzung hinausgehen, verantwortlich sind, insbesondere wenn sie gegen vertragliche Pflichten verstossen. Experten erwarten, dass diese Entscheidung weitreichende Folgen fuer bestehende Mietvertraege und zukuenftige rechtliche Auseinandersetzungen hat, da Klaerungen zur Nutzung und Haftung erforderlich werden. [-1] [18519] [AI-generated content]