Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung
Was ist die kalte Progression?
Die kalte Progression ist eine Steuermehrbelastung, die dann entsteht,
wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung, also der lnflation,
Sie tritt im engeren Sinn auf, wenn die Einkommensteuer nur an das Nominaleinkommen, also der Höhe des Einkommens, aber nicht an das Realeinkommen, nämlich der tatsächlichen Kaufkraft angepasst wird. Wird die lnflationsrate nicht berücksichtigt, führt dies also zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, während die reale Kaufkraft inflationsbed ingt sinkt.
lm weiteren Sinn tritt die kalte Progression auf, wenn die Einkommensteuer nicht an
die durchschnittliche Entwicklung des Nominaleinkommens in der Bevölkerung
angepasst wird, also die allgemeine Einkommensentwicklung. ln diesem Fall
rutschen alle Teile der Gesellschaft in eine höhere Einkommensteuerklasse, sodass
das Steuer-Aufkommen des Staates steigt.
Wie hat der Gesetzgeber jetzt entgegengewirkt?
Es wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der
lnflationsrate (um 6,3%) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und
mittlere Einkommen über die lnflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren
Bürgerinnen und Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro
steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2023 wurde diese Grenze auf 11.693 Euro erhöht.
Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen wurden um zwei Drittel der lnflationsrate,
somit um 3,47% angepasst, damit auch die mittleren und höheren Einkommen
Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der
SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der lnflationsrate angepasst. Das
entspricht einer Anhebung um 5,2%.
Wie sieht das konkret aus? Was bleibt unterm Strich hängen?
Auf der fidas-Webseite unter Service Brutto/Netto-Rechner können Sie das für sich selbst errechnen, z.B.
Eine Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 2.000,00 Euro zahlte im
Jahr 2022 eine Lohnsteuer von 2.862,00 Euro und für das Jahr 2023 wird Sie eine
Lohnsteuer von 2.354,00 Euro entrichten. Somit ergibt sich allein aus diesem Titel
eine Jahresersparnis an Lohnsteuer von 508,00 Euro. Also hat sie um 508 Euro
Welche Entlastungsmaßnahmen sind ab 1.1 .2024 geplant? Weitere Anpassung der Tarifstufen im Bereich der niedrigen und mittleren
Anpassung der Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und
Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags bzw. Grundfreibetrags dergestalt, dass eine
Erhöhung des Grundfreibetrags von 30.000,00 Euro auf 33.000 Euro geplant
ist. Also erhöht sich der Gewinnfreibetrag von 4.500,00 Euro auf 4.950 Euro.
Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstundenzuschlägen
nämlich der Anhebung des monatlichen Freibetrags von 86 Euro auf 120 Euro
sowie zeitlich befristete Festsetzung des monatlichen Freibetrags für die
ersten 18 Überstunden mit 200 Euro im Monat. Dies gilt für die Jahre 2024
und 2025, danach soll eine Evaluierung erfolgen.
Anhebung des monatlichen Freibetrags von derzeit 360 Euro auf 400 Euro
monatlich, als steuerliche Begünstigung der Schmutz-,
Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-,
Feiertags- und Nachtarbeit.
Unbefristete Verlängerung der 2021 befristet eingeführten steuerlichen
Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen
Anhebung des Kindermehrbetrags von 550 Euro auf 700 Euro.
Verdoppelung des höchstmöglichen steuerfreien Zuschusses eines
Arbeitgebers zur Kinderbetreuung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro für Kinder
Bei diesen Maßnahmen bleibt noch die Gesetzwerdung abzuwarten.
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