Fidas Lets talk

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Fidas Lets talk episodes

  • #62 Registrierkassen und Belegerteilungspflicht
    Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

    Folgende Fragen werden beantwortet:

    • wer ist zur Anschaffung einer Registrierkasse verpflichtet?
    • wann beginnt die Registrierkassenpflicht?
    • welche Ausnahmen gibt es?
    • welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Registrierkassenpflicht seit 2017?
    • wann fällt die Registrierkassenpflicht weg?
    • welche Sanktionen gibt es bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
    • was ist die Belegerteilungsverpflichtung?
    • welche Inhalte müssen Belege aufweisen?
    • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

      13 min
    • #61 Geschäftsführerhaftung für öffentliche Abgaben
      Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

      Aufgrund des Komplexität des Themas bieten wir hier eine kurze Einführung für den ersten Überblick.

      Folgende Fragen werden im Podcast beantwortet:

      1. Geschäftsführerhaftungspotenziale kurz zusammengefasst: welche öffentlichen Abgaben betrifft das insbesondere?

      2. Welche Geschäftsführerhaftungspotentiale entstehen bezüglich Lohnabgaben und wie ist das auf der Seite des Finanzamts, z.B. bei der Lohnsteuer? Ein kurzer Überblick

      3. Was gilt kurz gesagt für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer in diesem Zusammenhang?

      4. Wie sieht die Geschäftsführerhaftung kurz zusammengefasst bei der Kapitalertragsteuer aus?

      5. Wie haften Geschäftsführer kurz zusammengefasst bei der Abzugsteuer?

      6. Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

        17 min
      7. #60 Maximale Steuerersparnis - Tipps für Unternehmer und Steuerzahlende
        Let's Talk about Tax

        Im Podcast sprechen wir über folgende Tipps:

        Checkliste für Unternehmer für das Veranlagungsjahr 2024

        • Vorziehen von Ausgaben: Instandhaltungen und Reparaturen sowie sonstige Auf-wendungen vorziehen.
        • Einnahmen Ausgaben Rechner: Dispositionen im Hinblick auf das Zu- und Abfluss-prinzip nutzen
        • Aufzählungs-TextAnschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Anschaffungskosten bis EUR 1.000
        • Investitionen zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages
        • Investitionen für den Bezug des Investitionsfreibetrags
        • Nutzung der Halbjahres-AfA durch Vorziehen von Investitionen und Inbetriebnahme bis 31. Dezember
        • Nutzung der degressiven AfA für bestimmte Wirtschaftsgüter
        • Nutzung der beschleunigten Gebäudeabschreibung
        • Anlage- und Umlaufvermögen:
        • o Prüfung der Werthaltigkeit und ggf. Teilwertabschreibungen
          o Restbuchwerte ausbuchen
          o Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen für Forderungen bilden
          o Abzinsung unverzinslicher Ausleihungen und Forderungen
          o Kfz-Leasing umstellen, um Leasing-Aktivposten zu vermeiden
        • Verkauf von Anlagevermögen: Aufgedeckte stille Reserven auf Ersatzinvestitionen übertragen oder in eine Übertragungsrücklage zuführen (nur für natürliche Personen).
        • Zuschreibungspflicht: Bei Wertaufholungen von in Vorjahren abgewerteten Vermögensgegenständen
        • Rückstellungen: Dotierung von Rückstellungen, z. B. für Pensionen, Zeitguthaben, Umwelt- und Altlasten
        • Pauschale Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten bilden
        • Pensionsrückstellungen: Wertpapierdeckung von 50 % des Rückstellungsbetrags sicherstellen, um Gewinnerhöhungen zu vermeiden
        • Rechnungsabgrenzungen überprüfen
        • Arbeitsplatzpauschale für Selbständige: Abzugsfähig unter bestimmten Bedingungen
        • Spenden: Bis zu 10 % des Gewinns an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig
        • Selbstständige können 50 % der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel pauschal als Betriebsausgaben absetzen, wenn diese auch für betriebliche Fahrten genutzt werden.
        • Verrechnung von Verlustvorträgen:
        • Verlustvorträge können bei der Körperschaftsteuer bis zu 75 % der Einkünfte ver-rechnet werden, außer bei Sanierungsgewinnen und Betriebsveräußerungen. Bei der Einkommensteuer sind Verluste zu 100 % verrechenbar, was nachteilig sein kann, da niedrige Tarifstufen ungenutzt bleiben. Verluste aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind unbegrenzt vortragsfähig.
        • Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten und der Nachver-steuerung bei Verlustverwertung bzw. Verwertungsmöglichkeit im Ausland
        • 14 % Forschungsprämie: Für Forschungsaufwendungen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte, Antragsfristen beachten.
        • Geplante Maßnahmen zur Entlastung im Jahr 2025

          Höhere Anpassung der Steuerstufen

          Die Einkommensstufen im Steuertarif werden – mit Ausnahme der höchsten Stufe – stärker angehoben, als ursprünglich vorgesehen. Statt der regulär geplanten 3,33 % werden die Stufen um 3,83 % valorisiert. Damit überholt das Progressionsabgeltungsgesetz die Inflationsanpassungsverordnung 2025 vom 30. August 2024

          Erhöhung und Vereinheitlichung des Kilometergeldes

          Ab dem 1. Januar 2025 wird das steuerfreie Kilometergeld für beruflich genutzte Fahrzeuge auf einheitlich EUR 0,50 pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder festgesetzt. Für jede mitbeförderte Person sollen EUR 0,15 pro Kilometer geltend gemacht werden können. Die maximale Kilometerleistung für die pauschale Berücksichtigung bei KFZ bleibt unverändert bei 30.000 km/Jahr. Die neue Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selb-ständige.

          Erhöhung von Tages- und Nächtigungsgeldern

          Die steuerlich anerkannten Pauschalen für Inlandsdienstreisen werden erhöht: Tagesgelder steigen von EUR 26,40 auf EUR 30,- pro Tag, Nächtigungsgelder von EUR 15,- auf EUR 17,-.

          Änderungen bei kleinen Dienstwohnungen

          Zum 01.01.2025 wird auch die Sachbezugswerteverordnung angepasst:

          • Der Grenzwert für die Sachbezugsfreiheit kleiner Dienstwohnungen (ohne Lebensmittelpunkt, nahe am Arbeitsplatz) steigt von 30 m² auf 35 m².
          • Gemeinschaftsräume in gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden künftig an-teilig auf die Dienstnehmer verteilt, statt wie bisher jeder Person vollständig zugeordnet zu werden.

          Vollständige Anpassung der Absetzbeträge

          Mehrere steuerliche Entlastungen werden vollständig an die Inflationsrate angepasst:

          • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB),
          • Verkehrsabsetzbetrag,
          • Pensionistenabsetzbetrag,
          • Freigrenze für sonstige Bezüge (z. B. Sonderzahlungen).

          Unterstützung einkommensschwacher Familien mit Kindern

          Ab 1. Januar 2025 wird ein Kinderzuschlag von EUR 60,- pro Kind und Monat für erwerbstäti-ge Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von bis zu EUR 24.500,- eingeführt. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und jährlich entsprechend der Inflation angepasst.

          17 min
        • #59 Zivilrechtliche Geschäftsführungshaftungspotentiale
          Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

          Aufgrund des Komplexität des Themas bieten wir hier eine kurze Einführung für den ersten Überblick.

          Folgende Fragen werden im Podcast beantwortet:

          • Welche zivilrechtlichen Geschäftsführungshaftungspotentiale haben Geschäftsführungsorgane gegenüber Gläubigern zu beachten? Und zwar ab dem Zeitpunkt vom Eintritt des Unternehmens in die Unternehmenskrise?

          • Was versteht man unter GF-Haftung für Quotenschaden?

          • Was versteht man unter Gläubiger-Vertrauensschaden?

          • Wann wird die GF-Haftung für die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens schlagend?

          • Um was geht es bei der § 36 GmbH-Haftung?

          • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

            13 min
          • #58 Lohn- und Sozialdumping bekämpfen - Wissenswertes für Arbeitgeber
            Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

            Folgende Fragen werden in dieser Episode beantwortet:

            1. Zielsetzung und Anwendungsbereich: Warum war die Einführung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) notwendig, und wie genau definiert sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes?

            2. Grenzüberschreitende Sachverhalte:

            3. Gilt dieses Gesetz auch für ausländische Arbeitgeber?

            4. Unterentlohnung – Entgeltbegriff

            5. Wie wird Unterentlohnung nach dem LSD-BG definiert und welche Kriterien sind entscheidend, um festzustellen, ob eine korrekte Entlohnung vorliegt?

            6. Anrechnung von Überzahlungen

            7. Gibt es auch den Fall von Überzahlungen und wie werden die angerechnet?

            8. Kontrollorgane und Verfahren

            9. Wer überwacht das Ganze?

            10. Strafbestimmungen

            11. Welche Strafen drohen Unternehmen bei Verstößen gegen das LSD-BG, und gibt es Möglichkeiten, diese zu vermeiden?

            12. Vermeidung der Strafbarkeit

            13. Welche Vorkehrungen können Unternehmen treffen, um einer Strafbarkeit wegen Unterentlohnung zu entgehen, und welche Rolle spielt dabei das Prinzip der tätigen Reue?

            14. Absehen von der Anzeige

            15. In welchen Fällen wird von einer Anzeige abgesehen?

            16. Absehen von der Strafverfolgung durch die Bezirksverwaltungsbehörde

            17. Gibt es auch Fälle, in denen auf die Strafverfolgung verzichtet wird?

            18. Verjährung

            19. Welche Verjährungsfristen gelten hier?

              Am Ende kann man sagen: Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer fair bezahlt werden und Unternehmen auf Augenhöhe konkurrieren können. Für Firmen heißt das: Lieber einmal mehr hinschauen, bevor Strafen ins Haus flattern – das erspart jede Menge Ärger und Kosten. Wer sich an die Regeln hält, sorgt nicht nur für zufriedene Mitarbeiter, sondern trägt auch zu einem fairen Miteinander auf dem Arbeitsmarkt bei.

              Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at**

              15 min
            20. #57 Geschäftsführerhaftung minimieren durch Erstellung einer Fortbestehensprognose
              Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

              Aufgrund des Komplexität des Themas bieten wir hier eine kurze Einführung für den ersten Überblick.

              Folgende Fragen werden im Podcast beantwortet:

              • Warum Minimierung Geschäftsführerhaftung durch Erstellung einer Fortbestehensprognose?
              • Was ist eine Fortbestehensprognose?
              • Wer hat die Fortbestehensprognose zu erstellen?
              • Welchen Umfang hat eine Fortbestehensprognose zu umfassen?
              • Was sind die wesentlichen Bestandteile einer Fortbestehensprognose?
              • Was ist nach Erstellung der Fortbestehensprognose zu tun?
              • Welche Empfehlung gibt es für Geschäftsführungsorgane bezüglich Erstellung einer Fortbestehensprognose?
              • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at**

                10 min
              • #56 Kleinunternehmerregelung - Änderungen ab 1.1.2025
                Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                **Sie erhalten Antworten zu diesen 7 Fragen

                • Wie sieht die aktuelle Regelung bis 31.12.24 aus?
                • Was ändert sich ab 1.1.2025?
                • Was bedeutet die Toleranzgrenze und wie hoch ist sie?
                • Was ist jetzt bei einer Preisvereinbarung zu beachten?
                • Wie sieht es mit nicht-österreichischen Unternehmen in der EU aus, die Kleinunternehmer sind? Welche Regeln und Grenzen gelten da?
                • Kann ein Unternehmer eigentlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerreglung verzichten?
                • Gibt es in diesem Zuge auch eine vereinfachte Regelung zur Rechnungsausstellung?
                • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at**

                  17 min
                • #55 Geschäftsführerhaftung - Insolvenzantragspflicht wegen Eintritt Überschuldung
                  Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                  Aufgrund des Komplexität des Themas bieten wir hier eine kurze Einführung für den ersten Überblick.

                  Folgende Fragen werden im Podcast beantwortet:

                  • Was heißt Überschuldung?
                  • Wie erfolgt insolvenzrechtliche Durchleuchtung?
                  • Was bedeutet Liquidationsstatus?
                  • Wie erstellt man eine Fortbestehensprognose?
                  • Was versteht man unter Fortbestehensprimärprognose?
                  • Was versteht man unter Fortbestehenssekundärprognose?
                  • Was ist als Gesamtresümee ableitbar?

                  Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

                  7 min
                • #54 Die FlexCo - nicht nur für Start-Ups eine interessante neue Gesellschaftsform
                  Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                  Wie darf eine FlexCo heißen?

                  Die FlexCo muss als solche durch einen der folgenden Zusätze gekennzeichnet sein:
                  • FlexCo
                  • FlexKapG
                  • Flexible Kapitalgesellschaft oder
                  • Flexible Company.

                  Derzeit scheint sich der gut sprechbare und verständliche Kurzbegriff „FlexCo“ in der Praxis durchzusetzen.

                  Mit Stichtag 10. Juni bestehen 310 FlexCo´s (27 mit Unternehmenswertanteilen), davon 264 mit dem Kurzbegriff FlexCo, 43 FlexKapG, 2 Flexible Kapitalgesellschaften und 1 Flexible Company.

                  Wie hoch sind das Stammkapital und die Stammeinlagen einer FlexCo?

                  Das Mindeststammkapital der FlexCo beträgt EUR 10.000, davon eine Mindesteinzahlung von EUR 5.000. Der Mindestbeitrag der Stammeinlage beträgt EUR 1,00 (GmbH € 70,00).
                  Damit einher geht die Abschaffung der Gründungsprivilegierung.

                  Wie hoch ist die Mindest-KöSt in einer FlexCo?

                  Durch das Mindeststammkapital von EUR 10.000 beträgt die Mindeststeuer für eine FlexCo (ebenso für die GmbH) ab 2024 generell nur noch EUR 125 pro vollem Kalendervierteljahr (5% von 10.000 = 500 pro Jahr).

                  Wie günstig ist eine FlexCo steuerlich?

                  Über die Mindeststeuer hinausgehende Gewinne sind mit 23%iger Körperschaftsteuer – KöSt belastet. Ausschüttungen aus der FlexCo an die Gesellschafter unterliegen der 27,5%igen Kapitalertragsteuer – KESt; diese ist durch die Geschäftsführer der FlexCo von der Ausschüttung einzubehalten und binnen einer (!) Woche an das Finanzamt abzuführen. Wird daher nichts offen (oder verdeckt) ausgeschüttet, fällt keine KESt an.

                  Wie können Anteile einer FlexCo übertragen werden?

                  Für die wirksame Übertragung ist kein Notariatsakt erforderlich, allerdings besteht eine Urkundenerrichtungs- und -belehrungspflicht durch Rechtsanwälte oder Notare.

                  Kann eine FlexCo eigene Anteile zurückkaufen?

                  Die FlexCo darf in gewissen Grenzen unter bestimmten sehr strengen Voraussetzungen auch eigene Anteile erwerben. Dies ist vor allem hinsichtlich der Unternehmenswert-Anteile interessant.

                  Gibt es eine erweiterte Aufsichtsratspflicht in der FlexCo?

                  Zusätzlich zu den Regelungen für eine GmbH besteht eine AR-Pflicht für jede (mittel )große FlexCo.
                  Ab wann ist man mittelgroß? Hier wurde die Grenzen mit 01.01.2024 um 25% erhöht, nämlich wenn 2 der nachfolgenden 3 Größenklassen über 2 Jahre überschritten werden. Umsatz 12,5 Mio. €, Bilanzsumme 6,25 Mio. €, 50 Mitarbeiter

                  Was sind denn Unternehmenswert-Anteile genau?

                  Die FlexCo kann zwei unterschiedliche Arten von Anteilen und damit Gesellschaftern haben: „Normale“ FlexCo-Anteile und Unternehmenswert-Anteile. Dies ist eine Möglichkeit und kein zwingender Punkt. Unternehmenswert-Anteile sind eine Sonderform des Stammkapitals, die eine „vereinfachte“ Form der Beteiligung bspw durch Mitarbeiter oder Investoren ermöglichen.
                  Es bestehen insbesondere folgende vereinfacht dargestellte Regelungen:
                  • Unternehmenswertanteile dürfen im Ausmaß von höchstens 24,99 % des gesamten Stammkapitals ausgegeben werden.
                  • Es besteht ein Anspruch auf Bilanzgewinn und Liquidationserlös.
                  • Die Unternehmenswert-Anteilsinhaber haben kein Stimmrecht, jedoch ein Teilnahme-recht an der Generalversammlung und ein beschränktes Auskunftsrecht.
                  • Die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen muss in Schriftform erfolgen, ein Notariatsakt ist nicht erforderlich.
                  • Es erfolgt keine persönliche Eintragung im Firmenbuch.
                  • Da Unternehmenswert-Anteilsinhaber Gesellschafter sind, gilt für sie auch das strenge Verbot der Einlagenrückgewähr, d.h. überhöhte Vergütungen sind absolut verboten, nichtig und müssen an die FlexCo rückbezahlt werden.

                  Was gilt für Umlaufbeschlüsse einer FlexCo?

                  • Sofern im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, sind Umlaufbeschlüsse auch ohne Einverständnis aller Gesellschafter zulässig. Die Teilnahme muss aber jedem stimmberechtigten Gesellschafter ermöglicht werden, nicht aber den Gesellschaftern ohne Stimmrecht (= Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen).
                  • Die gefassten (Umlauf-)Beschlüsse müssen auch den Besitzern von Unternehmens-wert-Anteilen zugesendet bzw. zur Kenntnis gebracht werden.
                  Wie werden die Gesellschafter-Geschäftsführer einer FlexCo besteuert?
                  • Hinsichtlich der Bestellung und Abberufung der (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer FlexCo bestehen zur „normalen“ GmbH – soweit derzeit ersichtlich – keine Abweichungen. Werden die Anstellungsverträge mit dem Geschäftsführer von den Gesellschaftern entsprechend dem GmbHG beschlossen, wird der Inhalt auch den Inhabern von Unternehmenswert-Anteilen bekannt.
                  • Weiters entsprechen die Besteuerung und die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich den Regelungen der GmbH-Geschäftsführer:

                  Höre dazu im Detail die Ausführungen im Podcast Folge 43 vom März 2023.

                  Wie werden die Unternehmenswert-Anteile bei Mitarbeitern besteuert?

                  • Der geldwerte Vorteil (Veräußerungserlös bzw. gemeine Wert) ist beim Arbeitgeber steuerlich idR keine Betriebsausgabe und wird beim Arbeitnehmer wie folgt besteuert:
                  o bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ( u.a. eine Haltefrist der Anteile von zumindest drei Jahren ab erstmaliger Gewährung und Dauer des Dienst-verhältnisses von zumindest zwei Jahren) pauschal zu 75 % mit einem festen Steuersatz in Höhe von 27,5 % und zu 25 % mit dem progressiven Steuersatz;
                  o ansonsten zu 100% mit dem progressiven Steuersatz.
                  • Mit der Neuregelung wird insbesondere bewirkt, dass der Mitarbeiter die Lohnsteuer idR erst dann finanzieren muss, wenn er dies bspw durch die Veräußerung des Anteiles auch kann. In bestimmten Ausnahmefällen wird aber die Wertsteigerung dennoch auch ohne Zufluss besteuert.

                  Neben den angeführten Neuerungen gibt es noch weitere spannende Aspekte, die in der Praxis umgesetzt werden können. Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung, der Umwandlung der GmbH in einer FlexCo oder bei der Anteilsabtretung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

                  Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

                  13 min
                • #53 Geschäftsführerhaftung - Insolvenzantragspflicht wegen Eintritt Zahlungsunfähigkeit
                  Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                  Folgende Fragen werden im Podcast beantwortet:

                  • Was versteht man unter Eintritt in die Zahlungsunfähigkeit?

                  • Wie kann Zahlungsunfähigkeit noch näher definiert werden?
                  • Wie kann eine Geschäftsführung die möglicherweise eingetretene Zahlungsunfähigkeit erkennen?
                  • Welche Empfehlungen an die Geschäftsleitung gibt es, wenn der Eintritt in die Zahlungsunfähigkeit erkennbar ist?

                  Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

                  12 min

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                Der Podcast der Fidas Steuerberatung in Österreich. Mit News & Infos zu Wirtschaft, Steuern und Recht sowie Tipps, die den Arbeitsalltag erleichtern können. Kurz, knackig und immer am Puls der Zeit.

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