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Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz, das ist
Beispiel:
Welche Steuerbefreiungen gibt es?
Wer schuldet die Grundsteuer?
Wer haftet neben dem Eigentümer für die Grundsteuer?
**Wie wird die Grundsteuer ermittelt? **
Danach wird der Grundsteuer-Jahresbetrag unter Anwendung des von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatzes (der 500 % nicht überschreiten darf) berechnet.
Hinweis:
Wer setzt den Grundsteuer-Jahresbetrag fest?
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Hinweis:
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
In den Jahren 2015/2016 hat das Steuerreformgesetz mit einer neuen
Wenn Sie sich nun einen alten Greißlertresen mit einer eisernen
Zur Verwendung verpflichtet sind Unternehmen:
• die einen Jahresumsatz von mehr € 15.000 je Betrieb erzielen
Wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums für die Umsatzsteuer ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Werden die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht überschritten und ist absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, fällt die Verpflichtung mit Beginn des nächstfolgenden Jahres weg.
Anders als man glauben würde, betrachtet die Bundesabgabenordnung
Die Einführung der Registrierkassenpflicht sorgte für großes
Zu diesen Ausnahmen zählen:
• Kalte-Hände-Umsätze: Das sind Jahresumsätze bis
• Webshops und Automaten: Ausnahmen gibt es
• Buschenschank und kleine Vereinskantine:
Die Registrierkassenpflicht wurde mit 1. April
Die Belegerteilungspflicht besagt, dass jeder Unternehmer – sofern er nicht unter die vorhin erwähnten bei der Registrierkassenpflicht Ausnahmen fällt – dem Kunden über geleistete Barzahlungen zwingend einen Beleg ausstellen und aushändigen muss.
Diese Registrierkassenbelege, die an Privatkunden ausgestellt
• Name und Adresse des Unternehmers
Außerdem muss der Unternehmer von diesem Beleg eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und sieben Jahre aufbewahren.
Der Jahresbeleg 2022 (= Monatsbeleg Dezember) ist bis spätestens 15. Februar 2023 ans Finanzamt mittels BMF-Belegcheck App zu überprüfen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
Aktuell finden nach der Pandemie ja wieder viele Weihnachtsfeiern statt. Diese Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern sollen natürlich das Miteinander und die gute Stimmung mit den KollegInnen fördern. Für die Teilnahme daran entstehen für den Arbeitnehmer natürlich Kosten, die für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen.
Bis zu einem Betrag von höchstens € 365,00 jährlich pro Mitarbeiter sind diese Kosten von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Zu diesen Betriebsveranstaltungen zählen neben Weihnachtsfeiern auch
Die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder auch die Verabschiedung einzelner MitarbeiterInnen zählt dabei nicht als Betriebsveranstaltung. Für Dienst- oder Firmenjubiläen gibt es die Möglichkeit, weitere Sachzuwendungen bis zu einem Gesamtwert von € 186,00 steuerfrei- und beitragsfrei zu verschenken.
Bei Geschenken haben Arbeitgeber pro MitarbeiterIn jährlich einen Freibetrag von € 186,00 als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendung. Alles, das diese Grenze übersteigt ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Es muss sich dabei grundsätzlich um Geschenke handeln, die man nicht in Bargeld einlösen kann. Denn: Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt! Zum Beispiel kann man Gutscheine schenken (die man nicht in Bargeld ablösen kann), oder – immer beliebt – die Autobahn-Vignette (die auch nicht in Bargeld abgelöst werden kann).
Übrigens: Ich kann auch zusätzlich zum Weihnachtsgeschenk eine Teuerungsprämie ausbezahlen. Die Details dazu haben wir in Episode 37 besprochen.
Die Verteilung der Geschenke selbst kann auch ohne Feier erfolgen. Zum Beispiel, wenn die Chefin oder der Chef am letzten Tag vor den Feiertagen von Büro zu Büro geht und die Geschenke übergibt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine frohe Weihnachtszeit mit vielen schönen Geschenken.
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Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung
Für den Zeitpunkt des Entstehens und in weiterer Folge auch der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld gibt es zwei Systeme:
In Österreich besteht unter anderem für Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Ziviltechniker, Rechtsanwälte, …) sowie für Unternehmer, für die keine Buchführungspflicht besteht, die Möglichkeit, von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung zu optieren.
**
Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 100.000,-- überstiegen haben, sind gesetzlich zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz jedoch unter EUR 100.000,-- und über EUR 35.000,--, sind die UVAs grundsätzlich vierteljährlich einzureichen. Allerdings kann auch in diesem Fall freiwillig die monatsweise UVA-Abgabe als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Dieses Wahlrecht ist auszuüben, indem fristgerecht die Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (in der Regel somit bis 15.3.) an das Finanzamt übermittelt wird.
Bezüglich Details zur Kleinunternehmerregelung möchte ich auf die Podcast Folge 30 von Anfang August dieses Jahres verweisen.
Auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung kann jedoch mittels Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann sinnvoll sein, wenn höhere Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind. Diese Optionserklärung kann erst frühestens nach fünf Jahren widerrufen werden. Ein Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn des
Wir empfehlen, vor Ausübung der oben beschriebenen umsatzsteuerlichen Wahlrechte jedenfalls eine Vorteilhaftigkeitsberechnung sowohl in Hinblick auf die Rentabilität als auch die Liquidität durchzuführen.
USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 kam es zu wenigen umsatzsteuerrechtlichen Änderungen, wobei ich dich nicht langweilen will betreffend Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer oder auch der Ausweitung der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts auf mehr als drei Unternehmern, sondern dir mitteilen, dass der 0% Steuersatz für Schutzmasken bis 30.06.2023 beibehalten wird und ab 01.01.2023 die Beförderung für Personen mit der Eisenbahn bei internationalen Bahnverbindungen für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer analog zur internationalen Luftfahrt befreit wird.
Eine interessante Neueinführung sind Umsatzsteuerzinsen, die aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 neu eingeführt wurden.
Diese Neueinführung besagt im Wesentlichen, dass sowohl für Zahllasten als auch Gutschriften von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresbescheiden ab dem 91.Tag eine Verzinsung von 2% über dem Basiszinssatz erfolgt.
Wie sind nunmehr diese 91.Tage zu sehen?
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Sachbezüge gibt es unter anderem für Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ, Dienstwohnung, KFZ-Abstell- oder Garagenplatz, Mobiltelefon, Personalrabatte, PC Überlassung sowie Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschuss, um die Wichtigsten zu nennen.
Wie sieht der Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung konkret aus?
Der monatliche Sachbezugswert beträgt 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ. Maximal ist pro Monat ein Betrag von 960 EUR anzusetzen (dies entspricht 2 % von 48.000 EUR Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2022 der CO2 Emissionswert mit 135 g/km überschritten wird.
Der Sachbezugswert beträgt hingegen nur 1,5%, maximal 720 EUR pro Monat für schadstoffarme KFZ. Also jene die im Jahr 2022 den maximalen CO2-Emissionswert von 135 g/km nicht überschreiten.
Wo finden Sie diese Werte?
Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null (Elektrofahrzeuge, Fahrräder, E-Krafträder, wie z.B. E-Bikes, E-Mofas, E-Squads, E-Roller) sind gänzlich vom Sachbezug befreit.
Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht befreit!
Was ist, wenn gar nicht so viel mit dem Auto dienstlich gefahren wird?
Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1% max. 480 EUR; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 EUR).
Was ist die Grundlage für die Bewertung des Sachbezuges?
Bemessungsgrundlage für Neufahrzeuge sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Firmenfahrzeuges inkl. NOVA und USt (auch wenn der Arbeitgeber einen Vorsteuerabzug geltend machen kann), abzüglich allfälliger Rabatte. Kosten für Sonderausstattung (z.B. eingebautes Navigationsgerät) zählen zu den Anschaffungskosten, nicht jedoch, wenn dies ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt (z.B. ein tragbares Navigationsgerät).
Bei Gebrauchtfahrzeugen – auch für sehr alte Kraftfahrzeuge - sind für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emissionswertgrenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung maßgeblich.
Bei neuen Leasingfahrzeugen ist der Preis incl. NOVA und USt maßgeblich, der der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurde.
Gilt das auch bei Privatnutzung eines Vorführwagens für Mitarbeiter eines Autohauses?
Und was passiert, wenn der Dienstnehmer das Firmenfahrzeug kaufen will?
Wird das Firmenfahrzeug an den Dienstnehmer zu einem billigeren Preis verkauft, als bei einem Verkauf an einen fremden Käufer zu erzielen wäre, liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Dieser errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis an den Dienstnehmer und dem Mittelwert aus Händler-Einkaufspreis und Händler-Verkaufspreis lt. EUROTAX-Liste.
Die KFZ-Nutzung ist eine von vielen Sachbezügen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an die Fidas-Expertinnen und Experten.
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Bei solchen Preiserhöhungen freut man sich über jeden zusätzlichen Euro. Dieses Jahr gibt es sogar 2 neue Prämienmodelle. Dienstgeber können somit zusätzliche Prämien begünstigt an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Wie sieht das konkret aus?
Zusätzlich gibt es noch ein weiteres Steuerzuckerl.
Bedeutet das, ich kann 2 x € 3.000 auszahlen?
Nein, das geht nicht. Es dürfen insgesamt max € 3.000,- pro Jahr ausbezahlt werden.
Welche Prämie ist dann vorteilhafter?
Was ist, wenn ich im Frühjahr die begünstigte Gewinnbeteiligung schon ausbezahlt habe?
Sollte im Jahr 2022 bereits eine MitarbeiterInnen-Gewinnbeteiligung abgerechnet worden sein, besteht die Möglichkeit, diese Prämie in eine (gänzlich abgabenfreie) Teuerungsprämie umzuwandeln.
Muss ich bei der Teuerungsprämie auf etwas besonders aufpassen?
Ja, denn bei der Teuerungsprämie darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, bei der Prämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Macht es einen Unterschied, ob jemand in Teilzeit oder geringfügig angestellt ist?
Danke für diese Tipps. Es ist jetzt ja kurz vor Weihnachten, da ist die Teuerungsprämie für den einen oder die andere Arbeitnehmerin bestimmt ein schönes Weihnachtsgeschenk.
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Wer bekommt die Unterstützung?
Bekommen sollen den Zuschuss Unternehmen von ganz klein bis groß, Voraussetzung für die Hilfe ist jedoch, dass es sich dabei um ein energieintensives Unternehmen oder einen gewerblichen Verein handelt. Das heißt, dass die Energiekosten 3% des Umsatzes ausmachen müssen.
Für Kleinstunternehmen mit weniger als € 700.000,- Jahresumsatz gilt diese 3-%-Hürde übrigens nicht. Hier gibt es ein Pauschalmodell. Dabei werden 30% des Preisanstiegs im Vergleich zum Vorjahr gefördert.
Im Gegenzug zur finanziellen Unterstützung sind die Förderungen an Energiesparmaßnahmen gebunden! Soll heißen, dass FörderungswerberInnen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzen müssen.
Wie läuft die Förderung konkret ab?
Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel) zählen zu den förderbaren Energieträgern. Als förderbarer Zeitraum zählt die Zeit zwischen 01.02.2022-30.09.2022. #Achtung: Treibstoff wird nur in Stufe 1 gefördert!
Das Ganze soll des Weiteren in 4 Stufen stattfinden:
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
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Das JobRad kurz erklärt
Ein Unternehmen stellt seinen MitarbeiterInnen kostenfrei (oder z.B. mit einer monatlichen Nutzungsgebühr) ein straßentaugliches Dienstfahrrad zur Verfügung. Dieses darf beruflich und auch privat genutzt werden. Erfreulich: Die Privatnutzung ist dabei vom Sachbezug befreit!
Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Mitarbeiter, das zur Verfügung gestellte Fahrrad so oft als möglich für den Weg zur Arbeit und auch für sonstige dienstliche Wege zu nutzen. Gerade für kurze Strecken ist das besonders attraktiv. Und schneller, denn gerade im städtischen Gebiet können Wege oft schneller mit dem Fahrrad als mit dem Auto zurückgelegt werden.
Also, sag Ciao zum Stau.
Was gibt es bei der Vereinbarung zu beachten? Nachweis per Bewegungsmelder?
Einen Trittzähler braucht man zwar nicht, doch sämtliche Rahmenbedingungen sind unbedingt schriftlich festzuhalten. Wenn das Jobrad kostenfrei für den Mitarbeiter ist, muss ein Nachweis für die mindestens 10%ige betriebliche Nutzung (durch Dienstfahrten) geführt werden.
Bei Nutzungsgebühr: Diese darf nicht die Abschreibungskosten übersteigen. Bzgl. der Zulässigkeit des Abzuges der Nutzungsgebühr vom Bruttolohn (sog. „Gehaltsumwandlung“) gibt es aktuell noch keine eindeutige rechtliche Auffassung. Sollten Sie dies beabsichtigen, so müssen Sie dies unbedingt gemäß § 90 EStG mit einer Auskunft vom Finanzamt absichern.
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Auch Fahrräder mit E-Antrieb dürfen genutzt werden. Als Unternehmen können Sie zum Beispiel die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung beantragen. Ihre MitarbeiterInnen zahlen einfach den Restbetrag als monatliche “Nutzungsgebühr” in 48 Monatsraten ab. Bei „normalen“ (nicht E-betriebenen) Fahrrädern kann Ihr Betrieb außerdem auch den Vorsteuerabzug (20%) geltend machen.
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Neben der Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter gibt es zudem noch einen positiven Nebeneffekt: Es werden nicht nur Pkw-Fahrten reduziert und die Fitness im Betrieb gefördert, sondern CO2-Emissionen eingespart. Sozusagen eine „Win-Win-Win-Situation“ für Sie, Ihre MitarbeiterInnen und die Umwelt.
Danke für diese Rad-Schläge und wenn Sie wissen wollen, wie Sie und Ihre MitarbeiterInnen von einem Dienstrad profitieren, fragen sie einfach die ExpertInnen der Fidas Steuerberatung.
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1. Raum für mehr – Wie war das bis jetzt?
2. Was ist nicht erfasst?
3. Klein, Groß – Was muss ich beachten?
• Kleines Arbeitsplatzpauschale
• Großes Arbeitsplatzpauschale
4. Rumpfwirtschaftsjahr und Aliquotierung
5. Was ist noch zu beachten?
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1. Betriebsvermögensvergleich
Es kommt also nicht auf den Zahlungszeitpunkt an.
In der Bilanz wird das Betriebsvermögen (Aktiva und Passiva) dargestellt. Als Gewinn/Verlust ergibt sich der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn/Verlust wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht.
Der Gewinn/Verlust ergibt sich bei der doppelten Buchführung also einerseits aus einem Vermögensvergleich in der Bilanz und andererseits aus der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). Der in der Gewinn- und Verlustrechnung errechnete Gewinn/Verlust muss mit dem Gewinn/Verlust in der Bilanz übereinstimmen.
2. Unterschied uneingeschränkter/eingeschränkter Betriebs-
• Die Bilanzierungsvorschriften des UGB sind zusätzlich zu den steuerrechtlichen Bewertungsregeln zu berücksichtigen.
**
Zur Gewinnermittlung durch uneingeschränkten Betriebsvermögensvergleich (zwingende § 5 EStG-Ermittlung) verpflichtet sind Steuerpflichtige,
• mit Einkünften aus Gewerbebetrieb,
Die Eintragung im Firmenbuch ist für die Art der Gewinnermittlung nicht relevant.
Folgende Unternehmer sind nach dem UGB rechnungslegungspflichtig, woraus sich auch die steuerrechtliche Verpflichtung zur Ermittlung des Gewinnes durch uneingeschränkten Betriebsvermögensvergleich ergibt:
• Kapitalgesellschaften (Ges.m.b.H., AG) und unternehmerisch tätige Personen-
• Alle anderen Unternehmen, also insbesondere alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen mindestens ein vollhaftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind rechnungslegungspflichtig, wenn sie pro Betrieb jeweils mehr als 700.000,- EUR Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen.
Konkret tritt die Rechnungslegungspflicht erst dann ein, wenn die Umsatzgrenze in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird, und zwar ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr. Es ist also ein Pufferjahr vorgesehen.
• Beträgt der Umsatz in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Mio. EUR, so tritt die Rechnungslegungspflicht ohne Pufferjahr bereits im Folgejahr ein.
4. Was versteht man unter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung stellt eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar und darf dann angewendet werden, wenn keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichten kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten sie in diesem Kalenderjahr bezogen.
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