Fidas Lets talk

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Fidas Lets talk episodes

  • #52 Die Unterschiede bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

    1. Auflösung während der Probezeit

    Während der Probezeit kann sowohl die Arbeitgeberin als auch die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen. Die Probezeit darf gesetzlich in der Regel nicht mehr als einen Monat betragen. Eine Probezeit kann grundsätzlich nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

    Wird beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein längerer als der gesetzlich vorgeschriebene Maximalzeitraum als Probezeit festgelegt, kann das Arbeitsverhältnis dennoch nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit jederzeit und ohne Angaben von Gründen gelöst werden.

    2. Einvernehmliche Auflösung

    Die Arbeitsvertragsparteien können jederzeit vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Ob eine Willenseinigung erzielt wurde, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Grundsätzlich sind keine Formvorschriften einzuhalten.
    Für bestimmte, besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmerinnen bestehen Sonderregelunge.

    3. Kündigung

    Eine Kündigung ist die ordnungsgemäße Beendigung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich liegt es im freien Ermessen der Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitgeberin, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung gewisser Termine und Fristen zu beenden. Jedoch gibt es gewisse gesetzliche und vertraglich vereinbarte Einschränkungen. Es braucht keine besonderen Gründe oder die Zustimmung der anderen Vertragspartnerin, um zu kündigen.

    Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie der Dienstnehmerin zugeht, also wenn diese mündlich ausgesprochen wird oder wenn die Dienstnehmerin das Kündigungsschreiben erhält. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

    Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll (also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss.

    Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt.

    **4. Entlassung **

    Eine Entlassung ist eine vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
    • mit sofortiger Wirkung,
    • aus wichtigem Grund und
    • durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung der Arbeitgeberin

    Die Gründe, die die Arbeitgeberin zur Entlassung berechtigen, müssen derart schwerwiegender Natur sein, dass der Arbeitgeberin objektiv betrachtet die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin auch nur für die Dauer der (gesetzlichen oder vereinbarten) Kündigungsfrist unzumutbar ist. Der Ausspruch der Entlassung hat unverzüglich nach Bekanntwerden eines Entlassungsgrundes zu erfolgen.

    5. Vorzeitiger Austritt

    Ein vorzeitiger Austritt ist eine (vorzeitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses
    • mit sofortiger Wirkung
    • aus wichtigem Grund
    • durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung der Arbeitnehmerin

    Die Gründe, die zum vorzeitigen Austritt berechtigen, müssen so schwerwiegend sein, dass für die Arbeitnehmerin objektiv betrachtet die Weiterbeschäftigung auch nur für die Dauer der (gesetzlichen oder vereinbarten) Kündigungsfrist unzumutbar ist.

    Gründe die einen Austritt rechtfertigen werden im österreichischen Arbeitsrecht für Angestellte nach dem Angestelltengesetz (AngG) beispielhaft aufgeführt, während sie für Arbeiterinnen nach der Gewerbeordnung (GewO) vollständig aufgelistet sind.
    Arbeiterinnen können also nur aus den im Gesetz genannten Gründen austreten. Angestellte können auch aus Gründen austreten, die nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind, aber den dort aufgezählten Gründen entsprechen.

    **6. Zeitablauf **

    Arbeitsverhältnisse, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden (befristete Arbeitsverhältnisse), enden durch Zeitablauf.
    Befristete Arbeitsverhältnisse können vor Ablauf der Befristung sowohl einvernehmlich als auch vorzeitig aus wichtigem Grund (Entlassung, Austritt), grundsätzlich nicht jedoch durch Kündigung aufgelöst werden.

    Achtung: Ein mehrmaliges Aneinanderreihen befristeter Arbeitsverhältnisse ("Kettenarbeitsverhältnisse") führt dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn für diese mehrmalige Befristung keine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Liegt ein "Kettenarbeitsvertrag" und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, ist eine Beendigung nur nach den Beendigungsregelungen für unbefristete Arbeitsverhältnisse zulässig

    Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

    12 min
  • #51 Der Sanierungsplan im Insolvenzverfahren
    Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

    Die vier Fragen, die wir im Podcast besprechen:

    1. Was ist ein insolvenzrechtlicher Sanierungsplan?
    2. Welchen Sanierungsplan kann ein Gläubiger erwarten?
    3. Was ist unbedingt für den Schuldner zu beachten?
    4. Was ist ein redlicher Schuldner?
    5. Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

      12 min
    6. #50 Gebührenfrei gründen - das NeuFöG macht´s möglich
      Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

      Welche Voraussetzungen müssen Neugründer erfüllen?

      • Die Schaffung einer neuen betrieblichen Struktur zum Zwecke des gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder selbstständigen Erwerbs.

      • Der Inhaber hat sich in den letzten 5 Jahren in keiner vergleichbaren Art bzw. Branche im In- oder Ausland betrieblich betätigt.
      • Es handelt sich nicht nur um eine Änderung der Rechtsform.
      • Es ist kein bloßer Wechsel des Betriebsinhabers, egal, ob es sich dabei um eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragung handelt.
      • Die neugeschaffene Betriebsstruktur darf innerhalb des ersten Jahres ab Gründung nicht um andere bestehende Betriebe oder Teilbetriebe erweitert werden.

      Wie sieht es bei Betriebsübernahme aus?

      • Für das Neugründungsförderungsgesetz begünstigt ist eine Betriebsübertragung, wenn ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung erfolgt. Der neue Betriebsinhaber darf sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben.

      • Bei der Übertragung eines freien Gewerbes muss der neue Betriebsinhaber grundlegende unternehmerische Kenntnisse - z. B. Zeugnisse oder dreijährige kaufmännische Praxis -vorweisen können.

      Welche Kosten entfallen?

      Sind diese Voraussetzungen, sei es für eine Neugründung oder eine Betriebsübertragung, erfüllt, dann entfallen für dich als Unternehmer verschiedene Kosten, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übertragung stehen:

      • Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes
      • Ansuchen um individuelle Befähigung bei fehlendem vorgeschriebenen Befähigungsnachweis
      • Zurkenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen
      • Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage
      • Beilagen und Zeugnisse, die für gründungsbedingte Eingaben, Berechtigungen und Amtshandlungen benötigt werden
      • Niederlassungsbewilligungen

      Was ist mit der Grunderwerbsteuer?

      Grunderwerbsteuer entfällt bei einer Gründungseinlage von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Bei Betriebsübertragungen wird die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht erhoben, wenn die maßgebende Steuergrundlage maximal 75.000 Euro beträgt (Freibetrag).

      Gibt es auch eine Befreiung bei den Gerichtsgebühren?

      Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch entfallen.

      Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch entfallen ausschließlich bei Neugründungen, wenn Gesellschaftsrechte oder Unternehmensanteile als Gegenleistung für die Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften gewährt werden.

      Welche Begünstigung gibt es bei der Beschäftigung von Dienstnehmern?

      Bestimmte Lohnnebenkosten entfallen ausschließlich bei Neugründungen für die Einstellung von Mitarbeitern innerhalb der ersten 36 Monate ab Gründung. Die Befreiung wird für 12 Monate gewährt und beginnt mit der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers.

      Werden schon im ersten Jahr des Betriebs Mitarbeiter beschäftigt, gilt die Befreiung für alle Dienstnehmer. Werden Arbeitnehmer erst später beschäftigt, gilt die Begünstigung nur mehr für die ersten drei.
      Unter die Begünstigung fallen:
      • Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichfonds (3,7 %)
      • Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers (0,5 %)
      • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,1 %)
      • Kammerumlage 2 (zwischen 0,34 % und 0,42 %)
      Insgesamt ergibt sich somit eine Lohnnebenkosten-Ersparnis von maximal 5,72 Prozent.

      Wie sieht es bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs aus?

      Zulassungsgebühren für KFZ-Um- und Anmeldungen entfallen ausschließlich bei Betriebsübertragungen für Kraftfahrzeuge, die wesentliche Betriebsgrundlage sind - z. B. bei Autobus-, Güterbeförderungs-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

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      9 min
    7. #49 Die Stolpersteine des Eigenkapitalersatzrecht vermeiden
      Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

      Im Podcast werden dazu folgende Fragen beantwortet:

      • Um was geht es konkret beim Eigenkapitalersatzrecht?
      • Gilt das Eigenkapitalersatzrecht für alle Gesellschafter?
      • Wie wird der Begriff Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechtes definiert?
      • Um welche Art Kredite geht es
      • Was ist die Konsequenz bei Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung der Eigenkapitalersatzrechtkriterien?
      • Welche Empfehlungen gibt es, um die Stolpersteine zu vermeiden?
      • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

        10 min
      • #48 Steuertipps und Infos zum Jahreswechsel 2023 / 24
        Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

        Wir besprechen einen Blumenstrauß an Steuersparmöglichkeiten:

        • Die Höhe des Gewinnfreibetrags
        • Das Comeback des Investitionsfreibetrags
        • GWG anschaffen / Reparaturen vorziehen
        • Gewinnrealisierung
        • Entnahme von Betriebsgebäuden zu Buchwerten
        • Vorauszahlungen beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner
        • SVS-Nachzahlung
        • Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Umsatzsteuer
        • Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer
        • Abzugsfähigkeit von Spenden und Kundengeschenken
        • Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen
        • Substanzabgeltung bei Vorbehaltsfruchtgenussrecht
        • GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer
        • Aufbewahrungsfristen - welche Unterlagen können entsorgt werden
        • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

          14 min
        • #47 Schuldennachlass zur Unternehmensfortbestandssicherung
          Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

          Im Podcast erfahren Sie

          • Was heißt Schuldennachlass Unternehmensfortbestandssicherung mit Hilfe gerichtlicher Sanierungsverfahren?

          • Was ist das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?

          • Was ist das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?

          • Wie sieht der Sanierungsplan aus und was bedeutet Kopf- und Kapitalstimme?

          • Was ist empfehlenswert: Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung oder Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?

          • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

            13 min
          • #46 Kalte Progression
            Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

            Was ist die kalte Progression?

            Die kalte Progression ist eine Steuermehrbelastung, die dann entsteht,

            wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung, also der lnflation,
            angepasst werden.

            Sie tritt im engeren Sinn auf, wenn die Einkommensteuer nur an das Nominaleinkommen, also der Höhe des Einkommens, aber nicht an das Realeinkommen, nämlich der tatsächlichen Kaufkraft angepasst wird. Wird die lnflationsrate nicht berücksichtigt, führt dies also zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, während die reale Kaufkraft inflationsbed ingt sinkt.

            lm weiteren Sinn tritt die kalte Progression auf, wenn die Einkommensteuer nicht an

            die durchschnittliche Entwicklung des Nominaleinkommens in der Bevölkerung
            angepasst wird, also die allgemeine Einkommensentwicklung. ln diesem Fall
            rutschen alle Teile der Gesellschaft in eine höhere Einkommensteuerklasse, sodass
            das Steuer-Aufkommen des Staates steigt.

            Wie hat der Gesetzgeber jetzt entgegengewirkt?

            Es wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der

            lnflationsrate (um 6,3%) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und
            mittlere Einkommen über die lnflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren
            Bürgerinnen und Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro
            steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2023 wurde diese Grenze auf 11.693 Euro erhöht.

            Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen wurden um zwei Drittel der lnflationsrate,

            somit um 3,47% angepasst, damit auch die mittleren und höheren Einkommen
            entlastet werden.

            Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der

            SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der lnflationsrate angepasst. Das
            entspricht einer Anhebung um 5,2%.

            Wie sieht das konkret aus? Was bleibt unterm Strich hängen?

            Auf der fidas-Webseite unter Service Brutto/Netto-Rechner können Sie das für sich selbst errechnen, z.B.

            Eine Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 2.000,00 Euro zahlte im

            Jahr 2022 eine Lohnsteuer von 2.862,00 Euro und für das Jahr 2023 wird Sie eine
            Lohnsteuer von 2.354,00 Euro entrichten. Somit ergibt sich allein aus diesem Titel
            eine Jahresersparnis an Lohnsteuer von 508,00 Euro. Also hat sie um 508 Euro
            netto mehr im Börsl.

             

            Welche Entlastungsmaßnahmen sind ab 1.1 .2024 geplant?

            1. Weitere Anpassung der Tarifstufen im Bereich der niedrigen und mittleren

            2. Einkommen.

            3. Anpassung der Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und

            4. Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus.

            5. Erhöhung des Gewinnfreibetrags bzw. Grundfreibetrags dergestalt, dass eine

            6. Erhöhung des Grundfreibetrags von 30.000,00 Euro auf 33.000 Euro geplant
              ist. Also erhöht sich der Gewinnfreibetrag von 4.500,00 Euro auf 4.950 Euro.

            7. Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstundenzuschlägen

            8. nämlich der Anhebung des monatlichen Freibetrags von 86 Euro auf 120 Euro
              sowie zeitlich befristete Festsetzung des monatlichen Freibetrags für die
              ersten 18 Überstunden mit 200 Euro im Monat. Dies gilt für die Jahre 2024
              und 2025, danach soll eine Evaluierung erfolgen.

            9. Anhebung des monatlichen Freibetrags von derzeit 360 Euro auf 400 Euro

            10. monatlich, als steuerliche Begünstigung der Schmutz-,
              Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-,
              Feiertags- und Nachtarbeit.

            11. Unbefristete Verlängerung der 2021 befristet eingeführten steuerlichen

            12. Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen

            13. Anhebung des Kindermehrbetrags von 550 Euro auf 700 Euro.

            14. Verdoppelung des höchstmöglichen steuerfreien Zuschusses eines

            15. Arbeitgebers zur Kinderbetreuung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro für Kinder
              bis 14 Jahre.

              Bei diesen Maßnahmen bleibt noch die Gesetzwerdung abzuwarten.

              Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

              8 min
            16. #45 Aussergerichtliche Unternehmenssanierung
              Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

              Die Erfolgsfaktoren im Überblick:

              • Die Erstellung einer Fortbestehensprognose leitet sich aus der Judikatur ab und hat sich als wesentliches Instrument in Sanierungsprozessen erwiesen. Sie dient als Basis für Verhandlungen mit Kapitalgebern (z.B. Banken) als auch im Rahmen der Würdigung insolvenzrechtlicher Überschuldungssachverhalte.
              • Die Beachtung juristischer und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen wie z.B. des Eigenkapitalersatzrechts, des „Leitfadens Fortbestehensprognose 2016“, der Insolvenzordnung etc.
              • Die Fokussierung der strategischen Unternehmensausrichtung auf die Aktualisierung des Geschäftsmodells
              • Die konsequente und zügige Umsetzung beschlossener Maßnahmen
              • Die ausreichende Berücksichtigung der Finanzierung strategischer Maßnahmen in der Geschäftsplanung
              • Die Umsetzung eines aktuellen, ordnungsgemäßen Rechnungswesens
              • Die Ermittlung der Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen des Unternehmens im Vergleich zum Wettbewerber sowie der zukünftigen kundenorientierten Marktchancen
              • Die laufende Überprüfung der Liquiditätssituation
              • Statt überhastet Kosten zu senken, muss Krisenmanagement zunächst die künftige Unternehmensstrategie bestimmen. Wer Effizienzsteigerung und strategischen Wandel gleichzeitig in Angriff nimmt, verschafft allen Beteiligten Orientierung und kann Mitarbeiter und Gläubiger motivieren, harte Einschnitte zu unterstützen.
              • Die Geldgeber von Anfang an über geplante Neuausrichtung informieren und nicht verschweigen, dass dazu auch Investitionen (etwa in neue Geschäftsfelder oder Rationalisierungsprozesse) gehören können – nur dann ist es möglich, gleichzeitig die Kosten zu senken und den strategischen Wandel einzuleiten
              • Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

                9 min
              • #44 Die Grunderwerbsteuer - wann fällt sie an und in welcher Höhe?
                Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von Grundstücken im Inland und knüpft bereits an das Verpflichtungsgeschäft, nicht erst an die Eintragung ins Grundbuch an. Ihr unterliegen Erwerbsvorgänge wie Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründen

                Was ist unter dem Begriff "Grundstück“ zu verstehen?

                Zum Grundstück gehören Grund und Boden, das Gebäude, der Zuwachs (Pflanzen, Tiere) und das Zugehör (z.B. Geschäftsinventar, wenn es nicht ohne Verletzung der Substanz entfernt werden kann). Anders verhält es sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern, die ohne Verletzung der Substanz an einen anderen Ort transportiert werden können, wobei diese nicht mehr als 10 % vom Gesamtkaufpreis ausmachen sollten. Dem Grundstück gleich gehalten werden jedoch Baurechte und Superädifikate (Bauten auf fremdem Grund).
                Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
                Ja, wobei die wichtigsten
                • der Erwerb eines Grundstücks mit Bemessungsgrundlage bis
                1.100 EUR (Freigrenze),
                • Schenkungen durch den Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit einer maximalen Nutzfläche von 150 m² zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten und
                • der unentgeltliche Erwerb von Vermögen bis zu einem Wert von 365.000 EUR (Freibetrag) sind.

                Wie wird die Bemessungsgrundlage der Steuer festgelegt?

                Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis) zuzüglich der übernommenen Verpflichtungen (z.B. Schulden) bemessen, mindestens vom Grundstückswert.
                Wie hoch ist die Steuer?
                für entgeltliche Erwerbe: 3,5 %
                für unentgeltliche Erwerbe gibt es einen Stufentarif:
                für die ersten € 250.000,- 0,5 %
                für die nächsten € 150.000,- 2,0 %
                über € 400.000,- 3,5%

                Als unentgeltliche Erwerbe kommen Erbanfall, Vermächtnis, Erfüllung eines Pflichtanteils sowie Erwerbe unter Lebenden im begünstigten Familienkreis in Betracht. Innerhalb des Familienverbandes wird immer Unentgeltlichkeit angenommen (daher immer Grundstückswert als Bemessungsgrundlage)

                Ab wann entsteht die Steuerschuld?

                Die Steuerschuld entsteht mit Verwirklichung des Erwerbsvorganges (insbesondere Vertragsabschluss, beim Erwerb durch Erbanfall mit rechtskräftiger Einantwortung der Verlassenschaft).

                **Und wer ist Steuerschuldner? **

                Zahlungspflichtig und daher Steuerschuldner sind
                • beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, also Solidarhaftung
                • bei Erwerben von Todes wegen und bei Schenkungen auf den Todesfall der Erwerber
                • bei Vereinigung aller Anteile in einer Hand derjenige, in dessen Hand die Anteile vereinigt werden
                • bei allen übrigen Erwerbsvorgängen alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen.
                Es ist zu empfehlen, im Vertrag festzulegen, wer die Grunderwerbsteuer zu tragen hat. Das Finanzamt schreibt in der Regel die Grunderwerbsteuer dann dem im Kaufvertrag Benannten vor.

                Gibt es eine Meldepflicht?

                Ja, über Erwerbsvorgänge, die dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegen, ist eine Abgabenerklärung abzugeben, und zwar spätestens bis zum 15. des zweitfolgenden Monates nach Entstehen der Steuerschuld (z.B. Kaufvertrag im Jänner – Erklärungsfrist bis 15. März).

                Übrigens, wenn ich von einer Kapitalgesellschaft z.B. einer GmbH, in der sich Liegenschaften befinden, Anteile von mind. 95% erwerbe, bezeichnet man dies als Vereinigung aller Anteile in einer Hand und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Daher Tipp: Eine Person erwirbt 94% und die zweite Person 6%.

                Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

                7 min
              • #43 Die Körperschaftsteuer - der Steuersatz sinkt
                Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung

                Was sind Körperschaften?

                Körperschaften sind rechtliche Gebilde, die als solche selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind und über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Sie handeln durch ihre Organe bzw. gesetzlichen Vertreter.
                Als Körperschaften gelten:
                • Juristische Personen des privaten Rechts z. B. GmbH
                • Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B. Sozialversicherungsträger

                Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich nur dann und insoweit der KöSt, als sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten.

                Beispiel: Eine Gemeinde betreibt ein Gasthaus, eine Stadt unterhält einen eigenen Verkehrsbetrieb.

                Was bedeutet beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht?

                Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben.
                Ihren Sitz haben Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung.
                Die Begriffe Geschäftsleitung oder Sitz stehen alternativ und gleichwertig nebeneinander, sodass die Erfüllung eines der beiden Tatbestände zur unbeschränkten KÖSt-Pflicht in Österreich führt.

                Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf bestimmte inländische Einkünfte.

                Wonach berechnet sich denn die Körperschaftsteuer?

                Wie in der Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage für die KöSt das Einkommen (Gewinn), welches im Veranlagungszeitraum erzielt wurde.
                Dazu gibt es Gewinnermittlungsvorschriften, sowie neben dem EStG zusätzliche Bestimmungen im KStG.
                Für solche Gesellschaften besteht auch die Möglichkeit ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen.
                Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird das Einkommen für jenen Zeitraum veranlagt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

                Beispiel:

                Die GmbH A erstellt ihre Bilanz zum 31.3. Basis für die Veranlagung 2022 ist der Gewinn des Zeitraumes 1.4.2021 - 31.3.2022.

                Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

                Das Einkommen der Körperschaften wird mit einem fixen Steuersatz iHv 25 % bis zum 31.12.2022 besteuert. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und bzw. ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken.

                Wird der Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, so unterliegt diese Ausschüttung zusätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt).

                Die KESt beträgt seit 1.1.2016 27,5 % und wird von der Körperschaft einbehalten, womit die Steuerpflicht für den Empfänger in der Regel endgültig abgegolten ist (Endbesteuerung).

                Das bedeutet beispielsweise:

                Bei einer Körperschaftsteuer von 24%, ergibt sich daher bei einem Gewinn von € 100,00, eine Körperschaftsteuer von € 24,00 und eine Kapitalertragsteuer von € 20,90, nämlich 27,5% von € 76,00. Somit eine Gesamtbelastung von € 44,90 bzw. 44,9%.

                Ist der empfangende Gesellschafter eine juristische Person, so ist die Ausschüttung steuerfrei, wenn es sich um Beteiligungserträge von einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft handelt (Beteiligungsertragsbefreiung). Auch Gewinnanteile aus ausländischen Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein.

                Wann sind Vorauszahlungen fällig?

                Diese sind zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.fällig.

                Gibt es eine Mindestkörperschaftsteuer?

                Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und mit diesen vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften haben auch wenn sie im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen Körperschaftsteuer zu entrichten ( Mindest-KöSt).
                Die Mindest-KöSt beträgt bei der GmbH für jedes volle Kalender-Vierteljahr
                € 437,50, somit jährlich € 1.750,00.
                Die Mindestkörperschaftsteuer für nach dem 30.6.2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren € 500,00 pro Jahr bzw. € 125,00 pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren € 1.000,00 pro Jahr bzw. € 250,00 pro Quartal. Erst ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu bezahlen.

                Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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