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Fruchtgenussvereinbarungen bieten aus steuerlicher Sicht die Möglichkeit, die Zurechnung des Vermögens (der Substanz) und der daraus entstehenden Erträge auf unterschiedliche Personen aufzuteilen. Aufgrund dessen sind Fruchtgenussvereinbarungen insbesondere im Zusammenhang mit Liegenschaften (z.B. Zinshäusern) von praktischer Bedeutung.
Für die gebührenrechtliche Beurteilung der Einräumung von Fruchtgenussrechten im Zusammenhang mit Liegenschaften ist zwischen dem Zuwendungsfruchtgenussrecht einerseits und dem Vorbehaltsfruchtgenussrecht andererseits zu unterscheiden:
Zuwendungsfruchtgenussrecht
Beim Zuwendungsfruchtgenussrecht erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts an der Fruchtgenusssache durch den Eigentümer, ohne damit zugleich das zivilrechtliche Eigentum (etwa an einem Zinshaus) zu übertragen. Der Fruchtnießer hat das Recht, die Mieteinnahmen daraus einzunehmen. Der Fruchtgenussbelastete bleibt weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer des Vermietungsobjektes.
Vorbehaltsfruchtgenussrecht
Im Unterschied dazu wird beim Vorbehaltsfruchtgenussrecht das Eigentumsrecht an der Fruchtgenusssache (z.B. Zinshaus) übertragen, wobei sich der bisherige zivilrechtliche Eigentümer die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts an dem übertragenen Wirtschaftsgut vorbehält. Der bisherige Eigentümer der Liegenschaft wird daher zum Fruchtnießer und kann weiterhin die daraus entstehenden Erträge (etwa Mieteinnahmen) lukrieren. Um aus steuerlicher Sicht die Abschreibung (AfA) vom Gebäude weiterhin verwerten zu können, wird bei Vorbehaltsfruchtgenussvereinbarungen regelmäßig zusätzlich die Zahlung einer sogenannten AfA-Miete (auch als Substanzabgeltung bezeichnet) vereinbart.
Bei der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes sind unterschiedliche Rechtsbereiche zu berücksichtigen. Neben zivilrechtlichen Überlegungen spielen insbesondere auch zahlreiche steuerliche Aspekte (Einkommen-, Umsatz-, Grunderwerbsteuer sowie Gebührenrecht) eine wesentliche Rolle, sodass eine umfassende Prüfung und Planung im Vorfeld empfehlenswert ist. Die Fidas-Kanzleien unterstützen und beraten Sie dabei gerne!
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
Datenschutz: Darf ich bestimmte (personenbezogene) Daten zu einem bestimmten Zweck verarbeiten? Datensicherheit: Mit welchen Maßnahmen schütze ich die erhobenen Daten?
Was gehört zur Datensicherheit?
Als Steuerberater haben wir beispielsweise unzählige Daten von unseren Kunden, die wir schützen müssen. Deshalb kommen wir nur mit einer 2 Faktor Authentifizierung von außen in unser Netzwerk. Das heißt mit 2 unterschiedlichen Faktoren, einmal ein separater Schlüssel, der alle 60 Sekunden neu generiert wird – wir nennen das den Schlüssel für das Haupttor und dann noch ein Passwort, das für das Eingangstor ist.
Trotzdem liest man immer wieder von Hackerangriffen? Wie kann man das verhindern?
Also doppelt gemoppelt gilt für externe Angriffe, was ist mit Inkompetenz oder Unachtsamkeit der Anwender gemeint?
Die Verschlüsselungstrojaner sind mittlerweile schon so gut, dass man sie von normalen Mails kaum mehr unterscheiden kann. Die Cybersoftware checkt zuerst den E-Mail-Verkehr zwischen den Personen und verwendet dann im E-Mail genau diese Wörter, Sätze, Anreden, wo der Anwender glaubt, das E-Mail kommt von einer zuverlässigen, bekannten Quelle. Beim genaueren lesen allerdings fällt es auf, dass das nicht sein kann. Meistens ist aber dann schon der Link angeklickt oder der Anhang geöffnet.
Welche 3 Tipps gibt es, wenn jemand den Schutz der Daten überprüfen bzw. erhöhen will?
Schreddern ist ein guter Tipp, aber es sind ja mittlerweile viele im Homeoffice und dort wird ja grossteils fast ausschließlich digital gearbeitet.
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In Österreich gibt es über 330.000 EPUs. Bei rund 700.000 Unternehmen insgesamt ist das ein Anteil von fast 50%
Wann macht die EPU Sinn?
Was ist besser? GmBH oder EPU
Kann jeder eine EPU gründen? Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?
Wann muss sich eine EPU ins Firmenbuch eintragen?
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Wie wurde das bei der Fidas gehandhabt?
Es gibt 3 wichtige Faktoren, die wir in der Steuerberaterzukunft als To Do sehen: Digitalisierung, IT-Kompetenzen und die Umstellung auf digitale Workflows.
Doch jetzt kommt der große Vorteil für Unternehmer – für sie gilt das auch.
Wenn wir schon bei den Vorteilen sind, ich höre von meinen Pendelordner und Papierfreunden immer wieder „Wozu ist das gut. Wir scannen für die Kanzlei ein – haben also mehr Arbeit und die Kanzlei drückt nur auf den Knopf“.
Stimmt, das höre ich auch immer wieder mal. Aber die Leistung des Kunden ist ja die gleiche, ob er die Belege auf Papier oder digital liefert. Der Nutzen ist für beide Seiten größer.
Der Kunde kann durch unsere digitale Plattform jederzeit und überall auf seine Daten digital zugreifen. Ein zeitfressendes Belegsuchen wird beiden Seiten erspart. Dadurch bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.
Scannen ist ja eigentlich auch ein Medienbruch. Beispielsweise beim Umgang mit Verträgen. Anstatt einen Kaufvertrag, den ich per Post erhalte zu scannen, rufe ich den Absender an und frage nach, ob er mir den Vertrag mailen kann. Denn mittlerweile arbeiten fast alle mit digitalen Dokumenten und so gesehen wird jedes Dokument digital geboren.
Der Nutzen ist auf jeden Fall da, wie überzeugst Du Deine Mandanten, die noch nicht digital sind?
Der Auslöser für viele UnternehmerInnen ist oft, dass es sie nervt, immer am Wochenende vorm 10. die Belege zusammenzusammeln und im Ordner abzuheften. Digital ist das viel einfacher und funktioniert wie Zähneputzen. Jeden Tag 5 Minuten und alles ist blitzblank.
Du hast am Anfang auch von „Fit for Future“ gesprochen. Wie sieht das denn aus, wenn Unternehmen sich verändern wollen und für einen Digitalisierungs-Check zu Dir kommen?
Wir bei fidas haben dafür ein Experten-Team, das sich auf die Digitalisierung spezialisiert hat.
Das sind sozusagen die Quick-Wins, hier sieht der Unternehmer schnelle Erfolge.
Wie lang dauert so ein Projekt in der Regel?
Super, wir wissen es geht digital anders und besser. Und können das allen ans Herz legen. Die Umstellung lohnt sich. Und wer noch genauer wissen will, wie es geht, fragt einfach die Steuerberater von fidas.
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Laut Zukunftsforschern wie Matthias Horx ist der Gender bzw. Female Shift einer der Mega-Trends, die unsere Gesellschaft verändern werden.
Female Shift steht für einen generellen Wandel der traditionellen Geschlechterrollen. Frauen werden immer qualifizierter, engagierter und ambitionierter und spielen nicht zuletzt deshalb eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft und auch der Wirtschaft.
Allerdings ist vor allem die Wirtschaft nach wie vor sehr männerdominiert: Bei den DAX-Konzernen beträgt die Frauenquote in den Vorständen gerade einmal 14 %. Eigentlich unvorstellbar niedrig!!!
Aktuelle Zahlen zeigen, dass Frauen ihre männlichen Kollegen vor allem in Bezug auf Bildung hinter sich lassen.
Schauen wir uns mal die Gruppe der 25-64 Jährigen an:
Auch die Erwerbstätigkeit der Frauen steigt immer mehr an, wobei hier nach wie vor die Teilzeitarbeit stark weiblich dominiert ist. Dies ist der Kindererziehung geschuldet die nach wie vor Frauensache ist.
Wenn man sich nun die Zahlen der Geschäftsführung anschaut, ist das Bild leider nicht sehr ausgewogen:
2020 wurde zwar mehr als jedes dritte aller Unternehmen in Österreich (38,3 %) von einer Frau geleitet.
Wie stehen denn die Männer zu diesem Thema?
Die Mehrheit der Männer begrüßt Female Shift. Denn sie begrüßen eine kompetente Frau im Team und das höhere Einkommen der Lebensgefährtin ist auch nicht schlecht.
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Wir machen bei der fidas ja viele Erst- und Jungunternehmerberatungen und seit einem Jahr haben fast 80 % der Erstberatungen und Jungunternehmerberatungen mit Krypto zu tun. Deshalb haben wir dazu ein eigenes „Krypto-Team“ geschaffen.
Unser Krypto-Team hat ein Budget zum Kauf von Krypto-Assets erhalten, damit wir uns nicht nur auf der Beratungsseite auskennen, sondern damit wir wirklich nachvollziehen können, wie der digitale Kauf und Verkauf passiert.
Zurückzukommen auf die Frage: Ja, Krypto wird rückwirkend besteuert und das ist durchaus umstritten.
Das heißt, dass Bitcoin, Ethereum und Co. in Zukunft wie Aktien besteuert werden. Eine Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % soll dann unabhängig von der Behaltedauer entfallen.
Diese neue Besteuerung soll mit 1. März 2022 in Kraft treten.
Klingt ja alles echt kryptisch. Kannst Du nochmal genauer erklären, wie das aktuell aussieht?
Momentan gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Bisher war es so, dass man Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen konnte. So wie Gold. War die Behaltefrist kürzer, so musste man jedoch den etwaigen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben und das wurde damit leider mit dem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 55 % besteuert.
Du sprichst von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen – wie genau erzielt man denn diese Gewinne.
• Die Konvertierung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung (EUR, USD, etc.)
Unter dem Begriff Fiatgeld sind Zahlungsmittel zusammengefasst, die keinen eigenen inneren Wert besitzen und künstlich (z. B. durch einen Staat) ins Leben gerufen wurden. Die meisten modernen Währungen sind Fiatgeld. Sie besitzen einen rein fiktiven Wert und gewinnen ihre Kaufkraft daraus, dass die Nutzer der Währungen an ihren Wert glauben - ähnlich wie bei Kryptowährungen.
Und was ist beim Krypto-Tausch?
Du hast gemeint, dass die Besteuerung auch rückwirkend stattfinden wird? Also ist zu befürchten, dass Bitcoin-Investitionen aus dem Jahr 2019 auch noch nachversteuert werden?
Kann ich dann meine seit Februar 2021 angeschafften Bitcoins und die damit eingefahrenen Gewinne jetzt noch schnell realisieren?
Und was ist, wenn ich Verluste mache? Kann ich die dann mit anderen Gewinnen verrechnen und Steuern sparen?
Du könntest einen Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, machen. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert worden sind. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.
Inländische Kryptobörsen (wie Bitpanda) müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen (und einen eventuellen Verlustausgleich durchführen), allerdings tritt diese Verpflichtung erst ab 2023 in Kraft. Bis dahin – sowie bei ausländischen Dienstleistern – muss der Anleger die Besteuerung selbst über die jährliche Veranlagung machen.
Wenn ich mir das alles so anhöre, kann ich wirklich nur empfehlen, sich bei einem Steuerberater zu informieren. Denn er kennt nicht nur die geltenden Steuergesetze, sondern kann auch bei der individuellen Beratung helfen.
Hast du noch einen Tipp aus der Praxis?
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Es gibt viele Berufsgruppen, deren Relevanz in der Krise deutlich wurde. Egal, ob Medizinisches Personal, Pflegepersonal, Angestellte im Lebensmittelhandel (um nur ein paar zu erwähnen). Sie alle leisten wahre Wunder in der Krise und man kann ihnen nicht genug dankbar sein.
Wirklich wichtig, und Steuerberaterinnen und Steuerberater genießen ja generell ein hohes Vertrauen und sind manchmal eher Seelsorger als Erbsenzähler, doch bis jetzt wurde diese Arbeit wohl eher als „lästige Pflicht“ betrachtet. Hat sich das inzwischen geändert?
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsinstituts Spectra, die im Auftrag der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer durchgeführt wurde, zeigt dass sich unser Image in der Krise weiterhin (tatsächlich) verbessert hat.
Zwei konkrete Punkte daraus:
Link zur Studie [https://www.ksw.or.at/PortalData/1/Resources/pressepresseaussendungen/Presseaussendung_vom_15.11.2021.pdf]
Also ist die Steuerberatung (nicht nur in der Corona-Krise) auf jeden Fall relevant. Doch wurde der Berufsstand in Österreich auch offiziell als systemrelevant eingestuft?
Nein, das zwar nicht, doch unsere Klienten können so oder so auf uns zählen
Zu welchem Thema gab oder gibt es denn die meisten Anfragen?
Wie seid Ihr denn in der Fidas-Gruppe selbst mit der Corona-Situation umgegangen?
Während des Lockdowns und auch zuvor haben wir gottseidank schon viele Vorkehrungen getroffen, damit wir mit Teams im Home – Office arbeiten können. So waren wir in der Lage, unsere Leistungen weiterhin im Wesentlichen termingerecht zu erbringen. Falls unvorhergesehen doch das eine oder andere an Sie nicht sofort beantwortet werden konnte, bitten wir Sie angesichts der Umstände um Verständnis. Durch diese Maßnahmen war während des Lockdowns jederzeit eine bestmögliche Betreuung sichergestellt.
Und was habt ihr in den vergangenen 2 Jahren aus der Krise gelernt? Was hat sich für Euch verändert?
Wir konnten uns in den Kanzleien flexibler und moderner organisieren. Auf alle Fälle wurde der geplante Digitalisierungsprozess schneller umgesetzt, auch das papierlose Verbuchen als auch das automatische Verbuchungssystem wurde schon installiert.
Nun ändert sich gefühlt wöchentlich etwas an den Bestimmungen, Maßnahmen und Hilfestellungen. Ich bewundere ja, wie Ihr da den Überblick behaltet, verrate mir Euer Geheimnis, wie macht Ihr das?
Wir und unsere Mitarbeiter sind mittlerweile nach fast zwei Jahren schon Experten bei den sämtlichen Covid-Hilfsmaßnahmen, so dass wir nach Bekanntgabe und Veröffentlichung neuer Richtlinien schnellstens für unsere Klienten reagieren können, und fassen die wichtigsten Punkten in unseren wöchentlichen und monatlichen Newsletter zusammen, außerdem bereiten wir die Beiträge auch auf Social Media klar und verständlich aktuell auf.
Apropos digitale Kompetenzen und Mitarbeiter – wie sieht denn die Suche nach neuen Mitarbeitern und Talenten in der Steuerbranche aus?
Danke für den Einblick in Eure Arbeit. Auch 2022 wird die Fidas alles tun, um ihren Klienten das Leben leichter zu machen und die Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten. In diesem Sinne „Positiv Denken und Negativ Testen“
Gefühlt lauten die Prioritäten Richtig Wichtig, Super Wichtig und Supadupa Wichtig. Wie finde ich da heraus, was ich als erstes in Angriff nehme?
Stimmt, das Problem kennen sicher viele. Man sitzt in einem Meeting, auf dem Smartphone erscheint eine E-Mail nach der anderen und in Gedanken ist man vielleicht bei einem komplett anderen Projekt, das in 3 Tagen fertig sein soll.
Was es gilt in den Griff zu bekommen, ist:
Wie genau funktioniert das?
Du beantwortest für dich selbst einfach zu jeder Aufgabe diese zwei Fragen:
Ausgehend von diesen Fragen gibt es dann 4 Varianten (ABCD):
Zum Beispiel: Eine dringende und wichtige Kundenanfrage. Und wenn sie nicht dringend ist, dann terminisieren. Das sind die B-Aufgaben.
B-Aufgaben sind wichtige Aufgaben, die aber nicht dringend sind.
Jetzt kommen wir zu den C- und D-Aufgaben, das sind die, die nicht wichtig sind.
Zu Letzt noch die D-Aufgaben: Sie sind nicht wichtig und auch nicht dringend. Solche Aufgaben können entweder archiviert, oder gleich in den Papierkorb geworfen werden.
Bei den D-Aufgaben handelt es sich zum Beispiel um Mails, in denen man vollkommen unnötig in CC gesetzt worden ist.
Das sind dann die Zombie-Unterlagen – die Untoten Aufgaben
Die 4 Quadranten nochmals zusammengefasst – was ist zu tun?
Der abschliessende Praxis-Tipp: einfach machen und die Aufgaben in einer Liste mit 4 Spalten erfassen.
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Die Vorweihnachtszeit ist vor lauter Stress mal wieder schneller verschwunden als der erste Schnee. Am 23.12. (traditionell kurz vor Ladenschluss) werden noch schnell die letzten Geschenke eingekauft: Diese werden dann in (mehr oder weniger) liebevoller Handarbeit Zuhause verpackt. Teddybären, Bücher und Co. werden in ein viel zu kleines Stück Geschenkpapier gequält (das noch vom letzten Jahr übriggeblieben ist) welches zu allem Übel auch noch an der ungünstigsten Stelle reißt.
Tipp Nummer 1 - Einfach dankbar sein
Auch wenn es jetzt vielleicht etwas komisch klingt, aber ich denke, es fängt sicher alles mit der eigenen Einstellung an. Denn, seien wir uns ehrlich, den meisten Stress machen wir uns doch selbst. Ich denke, es ist wichtig, dass man den eigenen Perfektionismus vielleicht um ein paar Stufen herunterschraubt und stattdessen beginnt, achtsamer und positiver zu denken. Dankbarkeit ist die richtige Einstellung. Es ist sehr schwer, gestresst oder unglücklich zu sein, wenn man dankbar ist. Familie mag schwierig sein, aber Tatsache ist, dass Sie das Glück haben, Zeit mit Ihren Lieben verbringen zu können … auch wenn sie unterschiedliche Meinungen haben.
Eines der wichtigsten Dinge ist, dass man zumindest einmal am Tag versucht, für etwas bewusst dankbar zu sein. Wichtig ist auch, dass man – gerade als Unternehmer – diese Dankbarkeit auch jenen Personen zeigt, die tagtäglich für und mit einem arbeiten. Als Chef kann ich zum Beispiel Team-Besprechungen mit einer „Danke“-Runde starten. Viel zu oft reden wir doch nur über Dinge, die schiefgelaufen sind und verbeißen uns daran, statt dass wir auch einmal die positiven Seiten hervorheben. Natürlich muss man jetzt nicht übertrieben eine halbe Stunde lang alles und jeden loben, aber oft reicht es schon, wenn man einfach kurz Herrn Maier oder Frau Müller lobt, weil sie ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben. Oder man sagt einfach einmal „Danke“ an das komplette Team für den tollen Einsatz oder die gute Zusammenarbeit. Aber auch zu sich selbst sollte man öfters einmal „Danke“ sagen und sich die positiven Dinge des jeweiligen Tages bewusst machen.
Tipp Nummer 2 - Das eigene Denken ändern
Die letzten Jahre waren stressig? Na und? Lassen Sie das hinter sich und stellen Sie sich morgens beim Zähneputzen den Weihnachtsabend wie das Dinner for One for. Sie wissen genau was kommt und lachen einfach darüber: Tante Erna beschwert sich über den schiefen Baum, Onkel Egon erzählt jedes Mal den gleichen Witz und die Kinder weinen, weil sie nicht die Nintendo Switch bekommen haben. Same procedure as every year.
Tipp Nummer 3: (Sich selbst) belohnen
Damit ist gemeint, dass man sich selbst sozusagen mit einer Belohnung besticht. Dafür, dass man den Abend bzw. die Feiertage überstanden hat. Geben Sie sich eine Motivation, auf die Sie sich freuen können. Das kann zum Beispiel sein, dass man einen ganzen Tag im Pyjama auf der Couch mit der Lieblings-Serie verbringt. Oder sich nach dem ganzen Weihnachts-Fondues oder Racelettes ein „richtiges“ Essen beim Lieblings-Lokal bestellt. Finden Sie „das Eine“, worauf Sie sich wirklich freuen können, und stellen Sie es als Belohnung dafür bereit, dass Sie den ganzen Stress und die Diskussionen überstanden haben.
Eine Frage am Schluss noch, Flo: Weihnachts-Songs gehören ja zur Weihnachtszeit wie Vanillekipferl und Glühwein. Was ist denn so Dein persönlicher „Gute Laune“-Weihnachts-Hit?
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Mehr Komfort und Sicherheit. Zwei Begriffe, welche die Digitalisierung prägen. Unsere Arbeitswelt wird durch den Einsatz moderner Technik noch effizienter, schneller und flexibler. Kurzum: Das Büro der Zukunft erleichtert unser Leben. Eines der wohl besten Beispiele dafür ist die elektronische Signatur.
Eigentlich ist das Unterzeichnen von Dokumenten in Papierform inzwischen ein fast schon in die Jahre gekommener Akt. Schließlich wickelt sich unsere Kommunikation, geschäftlich sowie privat, schon längere Zeit über Online-Kanäle ab. Da ist es nur konsequent, wenn auch Unterschriften digital getätigt werden. Der positive Effekt: Mit der elektronischen Signatur können Unternehmen ihren Schriftverkehr mit Kunden oder Partnern schnell und unkompliziert digitalisieren. Geschäftsprozesse werden beschleunigt und sogar besser abgesichert.
Die rechtliche Basis
Der Nutzen
Einfache elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur
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