Häufig bestreiten Dienststellen ein Mitbestimmungsrecht der Personalräte bei der Gefährdungsbeurteilung noch immer unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Hauptargument: Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine mitbestimmungspflichtige »Maßnahme«. Doch dem können Personalräte gute Argumente entgegenhalten.
Häufig bestreiten Dienststellen ein Mitbestimmungsrecht der Personalräte bei der Gefährdungsbeurteilung noch immer unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Hauptargument: Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine mitbestimmungspflichtige »Maßnahme«. Doch dem können Personalräte gute Argumente entgegenhalten.