§ 47 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII sagt, dass Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung dazu verpflichtet sind „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzeigen“. Dieser Paragraph ist dafür verantwortlich, dass nun alle pädagogischen Einrichtungen an ihren Gewaltschutzkonzepten arbeiten und sich in den Teams damit auseinandersetzen, was Gewalt an Kindern bedeutet. Was ist übergriffig? Was liegt in der Grauzone? Was passiert, eine Fachkraft gewaltvoll handelt? Was passiert, wenn die Leitung dies tut?
Sylvia Zöller ist Referentin, Coach und Mitglied im Expertenbeirat des Projektes M.O.V.E. (Projekt zur Gewaltprävention in Kitas) und vor allem Pädagogin aus Leidenschaft. Gemeinsam mit ihr spreche ich über die Herausforderungen im Kita-Alltag, die pädagogische Fachkräfte in Stresssituationen versetzen und dadurch das Risiko für gewaltvolles Handeln erhöhen. Wir überlegen gemeinsam, was Teams tun können, um sich gegenseitig zu unterstützen und wie wichtig es ist, dass Träger ihrer Verantwortung nachkommen und gewaltvolle Handlungen zur Anzeige bringen. Welche Bedeutung hat Sprache im Zusammenhang mit Gewalt?