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Die Begutachtungsfrist für das "Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz" endete am 15. Oktober 2020. Es gibt viel Kritik, von Bedrohung der Meinungsfreiheit bis hin zu den Auswirkungen auf die zeitgeschichtliche Forschung. Umgekehrt gilt die bestehende Rechtslage als unbefriedigend, User können oft nicht oder nur schwer ausgeforscht werden, Betroffene nur unzureichenden Rechtsschutz. Ich habe mir die Sache mit der Rechtsanwältin Katharina Bisset näher angesehen.
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Die Begutachtungsfrist für das "Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz" endete am 15. Oktober 2020. Es gibt viel Kritik, von Bedrohung der Meinungsfreiheit bis hin zu den Auswirkungen auf die zeitgeschichtliche Forschung. Umgekehrt gilt die bestehende Rechtslage als unbefriedigend, User können oft nicht oder nur schwer ausgeforscht werden, Betroffene nur unzureichenden Rechtsschutz. Ich habe mir die Sache mit der Rechtsanwältin Katharina Bisset näher angesehen.
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