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Seit dem 1. Oktober nennt auch die Bayerische Polizei in ihren Pressemitteilungen „grundsätzlich aktiv“ die Nationalitäten von Tätern und Opfern. In anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, gilt die Regelung schon länger. Ob Medien diese Informationen übernehmen, müssen sie eigentlich sorgfältig prüfen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren. Der Pressekodex hat dafür genaue Leitsätze formuliert. Dennoch kommt es immer öfter vor, dass auch Medien die Nationalität von Tätern nennen.
Laut dem Bayerischen Innenministerium soll dadurch eine „unbeeinflusste und sachliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit“ ermöglicht werden. Innenminister Joachim Herrmann begründete die Entscheidung in einer Anweisung an die Polizei damit, dass die Nationalität von Tatverdächtigen „zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit“ rücke. „Bild“ hatte zuerst darüber berichtet.
Mit einer solchen Regelung sei „niemandem geholfen“ – außer jenen, „die den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts verschieben wollen“, sagt die Kommunikationswissenschaftlerin Christine Horz-Ishak, die in dieser Woche bei Holger Klein im Übermedien-Podcast zu Gast ist. Das öffentliche Interesse an der Herkunft von Tätern entstehe vor allem durch die Berichterstattung selbst, so Horz-Ishak.
Aber wie sollten Redaktionen mit dem Vorwurf umgehen, sie würden Informationen bewusst verheimlichen, wenn sie die Herkunft eines Täters nicht nennen? Was sagt der Pressekodex zu diesem Thema eigentlich genau? Und wann ist die Nennung der Herkunft tatsächlich sinnvoll? Darüber sprechen Holger Klein und Christine Horz-Ishak in der neuen Folge von „Holger ruft an…“.
Die Gesprächspartnerin: Dr. Christine Horz-Ishak ist Professorin für Transkulturelle Medienkommunikation an der TH Köln. Bei ihrer Forschung widmet sie sich insbesondere den Themengebieten Einwanderungsgesellschaft und Diversität in den Medien sowie der Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien und den damit verbundenen medienpolitischen Fragen. Sie ist Mitgründerin und Herausgeberin des Fachjournals „Global Media Journal – DE“.
Links:
- Wie die Polizei mithilfe von Medien die Realität verzerrt
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Seit dem 1. Oktober nennt auch die Bayerische Polizei in ihren Pressemitteilungen „grundsätzlich aktiv“ die Nationalitäten von Tätern und Opfern. In anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, gilt die Regelung schon länger. Ob Medien diese Informationen übernehmen, müssen sie eigentlich sorgfältig prüfen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren. Der Pressekodex hat dafür genaue Leitsätze formuliert. Dennoch kommt es immer öfter vor, dass auch Medien die Nationalität von Tätern nennen.
Laut dem Bayerischen Innenministerium soll dadurch eine „unbeeinflusste und sachliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit“ ermöglicht werden. Innenminister Joachim Herrmann begründete die Entscheidung in einer Anweisung an die Polizei damit, dass die Nationalität von Tatverdächtigen „zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit“ rücke. „Bild“ hatte zuerst darüber berichtet.
Mit einer solchen Regelung sei „niemandem geholfen“ – außer jenen, „die den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts verschieben wollen“, sagt die Kommunikationswissenschaftlerin Christine Horz-Ishak, die in dieser Woche bei Holger Klein im Übermedien-Podcast zu Gast ist. Das öffentliche Interesse an der Herkunft von Tätern entstehe vor allem durch die Berichterstattung selbst, so Horz-Ishak.
Aber wie sollten Redaktionen mit dem Vorwurf umgehen, sie würden Informationen bewusst verheimlichen, wenn sie die Herkunft eines Täters nicht nennen? Was sagt der Pressekodex zu diesem Thema eigentlich genau? Und wann ist die Nennung der Herkunft tatsächlich sinnvoll? Darüber sprechen Holger Klein und Christine Horz-Ishak in der neuen Folge von „Holger ruft an…“.
Die Gesprächspartnerin: Dr. Christine Horz-Ishak ist Professorin für Transkulturelle Medienkommunikation an der TH Köln. Bei ihrer Forschung widmet sie sich insbesondere den Themengebieten Einwanderungsgesellschaft und Diversität in den Medien sowie der Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien und den damit verbundenen medienpolitischen Fragen. Sie ist Mitgründerin und Herausgeberin des Fachjournals „Global Media Journal – DE“.
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