Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat die Debatte über Abtreibungsgesetze in Deutschland wieder hochkochen lassen: Es geht um § 219a. Dieser Paragraph verbietet Ärzten, Werbung für Abtreibungen zu machen bzw. Abtreibungen öffentlich anzubieten. Aber die Allgemeinmedizinerin hat auf ihrer Webseite über ihr Angebot informiert. Sie kam deshalb vor Gericht, wurde verurteilt und soll jetzt eine Strafe von 6000 Euro zahlen. Dagegen hat sie Berufung eingelegt. Im Bundestag wird heute über mehrere Gesetzentwürfe zur Reform des § 219a debattiert. Grüne und Linke wollen ihn ganz abschaffen, die FDP will ihn entschärfen, die SPD sucht einen Kompromiss, und die Union will alles so lassen, wie es ist.