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Personalräte müssen Schulungen besuchen, wollen sie ihre Aufgaben im Interesse der Beschäftigten wahrnehmen. Das sieht auch der Gesetzgeber so und regelt den Anspruch für Personalräte auf die Teilnahme von Schulungsveranstaltungen – sowohl zu den Grundlagenschulungen als auch den Spezialschulungen. Was Personalräte dazu im Einzelnen wissen sollten, steht in unseren Kommentaren zu den Personalvertretungsgesetzen, etwa in der Kommentierung zu Art. 46 Bayerisches Personalvertretungsgesetz in Betriebsratswissen Online Bayern oder zu § 54 BPersVG in Betriebsratswissen Online Bund.
Und für ganz neu gewählte Personalräte empfehlen wir die den Ratgeber „Tipps für neu und wiedergewählte Personalratsmitglieder“.
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BVerwG 12.10.2023 - 5 P 7/22.
Personalräte müssen Schulungen besuchen, wollen sie ihre Aufgaben im Interesse der Beschäftigten wahrnehmen. Das sieht auch der Gesetzgeber so und regelt den Anspruch für Personalräte auf die Teilnahme von Schulungsveranstaltungen – sowohl zu den Grundlagenschulungen als auch den Spezialschulungen. Was Personalräte dazu im Einzelnen wissen sollten, steht in unseren Kommentaren zu den Personalvertretungsgesetzen, etwa in der Kommentierung zu Art. 46 Bayerisches Personalvertretungsgesetz in Betriebsratswissen Online Bayern oder zu § 54 BPersVG in Betriebsratswissen Online Bund.
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