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Wenn man KI-Systeme wie ChatGPT benützt, berührt man dabei auch urheberrechtliche Fragen. Deren umstrittenste ist wohl: Gibt es eine Schöpfung ohne Schöpfer? Oder: Können Generative Künstliche Intelligenzen Werke schaffen? Ist ein Prompt ein "Werk" im rechtlichen Sinn? Und was, wenn der Output einer KI die Reproduktion eines bestehenden Werks ist?
Um diese Fragen zu beantworten, hat sich Elisabeth Maier (MANZ) dieses Mal gleich zwei Gäste ins Podcaststudio geladen: Ihre juristische Expertise bringt Sonja Dürager (bpv Hügel Rechtsanwälte) ein, Inputs zur technischen Funktionsweise solcher KI-Systeme kommen von René Heinzl (Building Digital Solutions 421 GmbH).
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By MANZ VerlagWenn man KI-Systeme wie ChatGPT benützt, berührt man dabei auch urheberrechtliche Fragen. Deren umstrittenste ist wohl: Gibt es eine Schöpfung ohne Schöpfer? Oder: Können Generative Künstliche Intelligenzen Werke schaffen? Ist ein Prompt ein "Werk" im rechtlichen Sinn? Und was, wenn der Output einer KI die Reproduktion eines bestehenden Werks ist?
Um diese Fragen zu beantworten, hat sich Elisabeth Maier (MANZ) dieses Mal gleich zwei Gäste ins Podcaststudio geladen: Ihre juristische Expertise bringt Sonja Dürager (bpv Hügel Rechtsanwälte) ein, Inputs zur technischen Funktionsweise solcher KI-Systeme kommen von René Heinzl (Building Digital Solutions 421 GmbH).
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