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KK001b Lösung Teil 1 zur Klausur im Öffentlichen Recht | Saarheimer Fall: "Bahnreform" | Staatsorganisationsrecht | Modell der Organwaltervertretung | Modell der Organvertretung | Bundestagspräsident | Bundesratspräsident | Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens | Aufbau einer Klausur
+++Folgenbeschreibung+++
In der heutigen Folge geht es um den ersten Teil der Lösung des Falles "Bahnreform". Der erste Teil der Lösung betrifft die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens. Im Mittelpunkt der Zulässigkeit steht die Auslegung des Art. 57 GG, also die Vertretung des Bundespräsidenten. Diese Frage wird in Literatur und Rechtsprechung kaum diskutiert. Daher ist die Darstellung des Meinungsstreits zwischen dem Modell der Organwaltervertretung und dem Modell der Organvertretung streitig und die Lösung nicht trivial. Die vollständige Lösung findet sich hier.
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