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Nachteilsausgleiche gleichen nur einen Bruchteil der Nachteile von Menschen mit Behinderung aus. Der kostenlose ÖPNV ist ja trotzdem oft nicht rollstuhlgerecht. Sie zaubern aus einer Welt voller Barrieren eben keine barrierefreie.
Der Schwerbehindertenausweis – unser ständiger Begleiter. Durch ihn sind wir im ‘Club der Behinderten’ aufgenommen worden, durch ihn werden wir daran erinnert, dass mit uns wohl etwas “nicht stimmt”, durch ihn können wir sogenannte Nachteilsausgleiche wahrnehmen. Ein Nachteilsausgleich ist zum Beispiel das Merkzeichen “B” im Ausweis, das uns dazu berechtigt, eine Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr oder ins Kino mitzunehmen.
In der Folge stellen wir allerdings fest, dass das Wort “Nachteilsausgleich” eigentlich zu viel verspricht. Wir stoßen trotz des Nachteilsausgleiches auf Barrieren. Nachteilsausgleiche zaubern aus einer Welt voller Barrieren keine barrierefreie. Auch das Recht auf Nachteilsausgleiche geltend zu machen kostet Kraft, Zeit und Geld und es gibt keine Garantie auf Anerkennung.
Der “Schwer-in-Ordnung-Ausweis“
Das Wort Schwerbehindertenausweis erinnert uns an den Schwertransport, es ist ein Wort, was schwer wiegt und uns markiert. Aus ähnlichem Grund hat die Schülerin Hannah Kiesbye die Idee des „Schwer-in-Ordnung-Ausweises“ gehabt. Allerdings ist die Aktion mit einer guten Intention zu einem PR-Gag der Behörden verkommen. Warum wir beim Wort (Schwer-) Behinderung bleiben sollten, hat Jonas in einem Kommentar aufgeschrieben:
https://dieneuenorm.de/gesellschaft/schwer-in-ordnung-schwerbehinderung/
Für alle, die wissen wollen, ob Raul nun für seine Wertmarke zu viel bezahlt oder nicht, empfehlen wir die Seite der Berliner Verwaltung.
Die Merkzeichen in Schwerbehindertenausweisen:
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
 G – Gehbehinderung
 H – Hilfslosigkeit
 Bl – Blindheit
 Gl – Gehörlosigkeit
 RF – Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
 TBl – Taubblindheit
 B – Begleitperson
 1. Kl – 1. Klasse
 EB – Entschädigungsberechtigt
 Kriegsbeschädigt
 VB — Versorgungsberechtigt
 HS — Hochgradig Sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
 T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)
Im Podcast erwähnte Links:
1. Die Kosten einer Behinderung von Prasanna Venkatesh
2. Die Grade der Behinderung aufgedröselt von Jules Blog
3. Überblick über die Nachteilsausgleiche vom Sozialverband Deutschland
4. Ellen Samuels über Criptime
5. Imani Barbarin über ein demütigendes Bewerbungsgespräch
By Bayerischer RundfunkNachteilsausgleiche gleichen nur einen Bruchteil der Nachteile von Menschen mit Behinderung aus. Der kostenlose ÖPNV ist ja trotzdem oft nicht rollstuhlgerecht. Sie zaubern aus einer Welt voller Barrieren eben keine barrierefreie.
Der Schwerbehindertenausweis – unser ständiger Begleiter. Durch ihn sind wir im ‘Club der Behinderten’ aufgenommen worden, durch ihn werden wir daran erinnert, dass mit uns wohl etwas “nicht stimmt”, durch ihn können wir sogenannte Nachteilsausgleiche wahrnehmen. Ein Nachteilsausgleich ist zum Beispiel das Merkzeichen “B” im Ausweis, das uns dazu berechtigt, eine Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr oder ins Kino mitzunehmen.
In der Folge stellen wir allerdings fest, dass das Wort “Nachteilsausgleich” eigentlich zu viel verspricht. Wir stoßen trotz des Nachteilsausgleiches auf Barrieren. Nachteilsausgleiche zaubern aus einer Welt voller Barrieren keine barrierefreie. Auch das Recht auf Nachteilsausgleiche geltend zu machen kostet Kraft, Zeit und Geld und es gibt keine Garantie auf Anerkennung.
Der “Schwer-in-Ordnung-Ausweis“
Das Wort Schwerbehindertenausweis erinnert uns an den Schwertransport, es ist ein Wort, was schwer wiegt und uns markiert. Aus ähnlichem Grund hat die Schülerin Hannah Kiesbye die Idee des „Schwer-in-Ordnung-Ausweises“ gehabt. Allerdings ist die Aktion mit einer guten Intention zu einem PR-Gag der Behörden verkommen. Warum wir beim Wort (Schwer-) Behinderung bleiben sollten, hat Jonas in einem Kommentar aufgeschrieben:
https://dieneuenorm.de/gesellschaft/schwer-in-ordnung-schwerbehinderung/
Für alle, die wissen wollen, ob Raul nun für seine Wertmarke zu viel bezahlt oder nicht, empfehlen wir die Seite der Berliner Verwaltung.
Die Merkzeichen in Schwerbehindertenausweisen:
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
 G – Gehbehinderung
 H – Hilfslosigkeit
 Bl – Blindheit
 Gl – Gehörlosigkeit
 RF – Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
 TBl – Taubblindheit
 B – Begleitperson
 1. Kl – 1. Klasse
 EB – Entschädigungsberechtigt
 Kriegsbeschädigt
 VB — Versorgungsberechtigt
 HS — Hochgradig Sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
 T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)
Im Podcast erwähnte Links:
1. Die Kosten einer Behinderung von Prasanna Venkatesh
2. Die Grade der Behinderung aufgedröselt von Jules Blog
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