Nebenbei etwas dazuverdienen – dürfen Beschäftigte im öffentlichen Dienst das auch? Für Beamte sind Nebenjobs in der Regel genehmigungspflichtig. Tarifbeschäftigte müssen sie zumindest anzeigen, doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie ihnen untersagt werden. Wann, dass verrät die Ausgabe 10/2025 von »Der Personalrat«. Hier können Sie vorab schon einmal reinhören.
Nebenbei etwas dazuverdienen – dürfen Beschäftigte im öffentlichen Dienst das auch? Für Beamte sind Nebenjobs in der Regel genehmigungspflichtig. Tarifbeschäftigte müssen sie zumindest anzeigen, doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie ihnen untersagt werden. Wann, dass verrät die Ausgabe 10/2025 von »Der Personalrat«. Hier können Sie vorab schon einmal reinhören.