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ÖR093 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | § 4 Abs. 1 BauGB
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Baurecht, Herbolsheimer/Krüper
Das Baurecht lebt vom Zusammenspiel bundesrechtlicher und landesrechtlicher Normen. Dabei stellen die Studierenden nicht nur das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vor Herausforderungen, sondern auch die zahlreichen Normverweise und Verweisketten sowie die zum Teil besonderen prozessualen Konstellationen.
Das neue Lehrbuch zum Baurecht schlägt eine Schneise durch das Regelungsdickicht und macht das Baurecht, wie es Gegenstand der universitären Ausbildung und der Staatsexamina ist, handhabbar. Dabei legen die Autoren Wert auf die Vermittlung von Systemverständnis, um auch in erst einmal ungewohnt erscheinenden Fallkonstellationen zu einer sachgerechten Rechtsanwendung zu gelangen. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis und Wiederholungs- und Vertiefungsfragen dienen der eigenen Repetition.
Inhalt unserer heutigen Folge:
In dieser Folge von Kurzerklärt tauchen wir tief in die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bauleitplanung ein. Genauer gesagt, widmen wir uns der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Warum ist diese Phase so wichtig? Welche Rolle spielt das Scoping-Verfahren in der Umweltprüfung? Und welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen die frühzeitige Beteiligung auf die Planerhaltung? Wir klären, worauf es in der Klausur ankommt und geben praxisnahe Beispiele für die behördliche Beteiligung im Bauleitplanverfahren.
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By Kurzerklärt Studios5
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