Catherine & Sebastian fassen nochmals die wichtigsten Fakten zur Gewinnsteuer in den UAE zusammen, die seit dem 01.06.2023 eingeführt wurde.
= Hintergrund =
1. Für fast alle UAE Unternehmen gelten ab sofort die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung analog zur EU.
2. Die Steuerfreiheit für Kleinunternehmen unter 3 Million Dirham (750k Euro Umsatz) gilt nicht automatisch. Sie muss in der Körperschaftsteuererklärung beantragt werden.
3. Wer in den UAE lebt und dort z.B. als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig ist, geniesst bei einem Umsatz bis 1 Million Dirham (ca. 250T EUR) Steuerfreiheit, muss sich NICHT für die Steuer registrieren und auch keine Buchhaltung machen.
4. Freezone Firmen sind NICHT grundsätzlich von der Steuer befreit. Es gibt KEINEN Bestandsschutz, selbst wenn der FZE 50 Jahre Steuerfreiheit “garantiert” wurde. Diese Garantien sind HINFÄLLIG und das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden.
5. FZEs, deren Gewinne zu mindestens 95% aus qualifizierenden Tätigkeiten stammen, können sich von der Steuer befreien lassen.
6. Freezone Firmen, die 0% Corporate Tax in den UAE beantragen möchten, müssen durch einen lokalen Wirtschaftsprüfer testierte Bilanzen vorlegen.
7. Wenn du als permanent Resident mehr als 90 Tage in den UEA anwesend bist oder Wohnung in den UAE hast (auch wenn du nur 2 Wochen dort bist), dann sind alle Auslandsgesellschaften, in denen du eine leitende Funktion innehast (z.B. eine US LLC), in den UAE möglicherweise steuerpflichtig (Betriebsstätte).
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