In diesem Video zeigen wir dir, wie man eine GmbH-Sitz ins Ausland verlegt. Wir geben dir wertvolle Tipps und Tricks, damit du die Verlegung reibungslos über die Bühne bringst.
Im Vergleich mit einer Liquidation als einfachen Weg sich von einer GmbH oder einer UG zu trennen, gibt es Situationen, in denen eine Sitzverlegung in Verbindung mit der Verschmelzung einer Auslandsgesellschaft eine interessante Alternative ist.
Zum Beispiel, wenn eine Liquidation gar nicht gewünscht ist, sondern das Unternehmen aus dem Ausland heraus weitergeführt werden soll oder der Unternehmer will wegen seines Umzuges ins Ausland eine langwierige Liquidation verkürzen.
Es ergeben sich aus diesem Verfahren keinerlei Steuervorteile und es ist weder Sinn und Zweck noch ist es möglich sich durch diesen Weg von Schulden zu befreien.
Jedoch bringt das hier im Podcast beschriebene Verfahren eine Reihe anderer Vorteile mit sich, vor allem dann, wenn ein Unternehmer ins Ausland ziehen will. Zum Beispiel gibt es bei richtiger Gestaltung kein Sperrjahr und auch Veröffentlichungspflichten entfallen. Angenehm ist auch, dass das Verfahren schnell und geräuschlos erfolgt.
Im Podcast erklärt Steuerexperte Sebastian Sauerborn, für wen und wann eine Sitzverlagerung einer GmbH oder UG ins Ausland interessant sein kann.
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