Wir haben uns kürzlich in einer Podcastfolge mit Prof. Dr. Stefan Bendlinger über das zypriotische Organschaftsmodell unterhalten, das für Mandanten in Österreich sehr attraktiv sein kann (hier ist das Video: https://youtu.be/29PE5usOl1Y?si=KmZ-zckpHlJvZT6D). In dieser Podcastfolge erklärte Herr Prof. Bendlinger die Struktur in Zypern anhand einer ähnlichen Struktur in Deutschland und Österreich. Diese wollen wir uns heute einmal näher ansehen.
Anstatt fast 50% Steuern in Deutschland nur 24% bezahlen? Wer als deutscher Unternehmer eine österreichische GmbH & Co KG gründet, kann seine Steuerlast um rund 50% senken. Diese Struktur ist relativ komplex und lohnt sich daher nur, wenn hohe Gewinne erwartet werden. Und natürlich muss eine tatsächliche Betriebsstätte in Österreich etabliert werden und die Wertschöpfung muss von dort erfolgen.
Deutsche Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) zahlen rund 32% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zuzüglich 25% Abgeltungssteuer bei Ausschüttung, und kommen damit auf eine Gesamtbelastung von rund 50% für den Unternehmer.
Deutsche Personengesellschaften – und dazu zählt auch die GmbH & Co. KG – zahlen hingegen nur Gewerbesteuer und Einkommensteuer (45% Höchststeuersatz). Dabei ist die Gewerbesteuer großteils auf die Einkommensteuer anrechenbar, sodass bei Personengesellschaften die Gesamtsteuerbelastung bei 48% (Höchststeuersatz) beträgt.
Was aber, wenn du die steuerliche Belastung auf 24% senken könntest? Das funktioniert, indem du eine GmbH & Co KG in Österreich gründest, an der auf der deutschen Seite eine GmbH beteiligt ist, die wiederum in Organschaft mit einer deutschen GmbH & Co KG verbunden ist.
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