Lebst du in Deutschland? Hat dir eine windige Gründungsagentur eine Singapur Limited mit britischer Stiftungs-Limited als Holding aufgeschwatzt? Hat man dich glauben lassen, dass diese Struktur mit deutschem Wohnsitz legal ist und dass keine Meldepflicht ans Finanzamt besteht, weil "die Stiftungs-Limited sich selbst gehört" bzw. "gemeinnützig ist" oder "niemandem gehört" oder du nur "einen kleinen Anteil" hälst?
Leider hat dir jemand einen Bären aufgebunden und da Naivität vor Strafe nicht schützt, musst du mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Denn Verletzung der Anzeigepflicht bei Auslandssachverhalten kann als Steuergefährdung mit einem Bußgeld bis zu EUR 25.000 pro nicht angezeigten Auslandssachverhalt geahndet werden (§ 379 Absatz 2 Nummer 1 AO).
= Hintergrund =
Es spielt dabei keine Rolle, ob du formal an der Gesellschaft beteiligt bist oder nicht. Die Anzeigepflicht ist bereits gegeben, wenn du in dem ausländischen Unternehmen "erheblichen Einfluss" hast und im Hintergrund die Strippen ziehst, selbst wenn du formal weder Gesellschafter noch Geschäftsführer bist. Und da du in beiden Gesellschaften das Sagen hast, fällt das Bußgeld womöglich doppelt an!
Ganz davon abgesehen haben in dieser Konstellation sowohl die Singapur Limited als auch die Stiftungs-Limited eine Betriebsstätte in Deutschland und sind damit komplett in Deutschland steuerlich veranlagt, denn de facto leitest du das Tagesgeschäft der Gesellschaften von Deutschland aus als eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person.
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