
Sign up to save your podcasts
Or
SR185 Strafprozessrecht | Legalitätsprinzip | § 152 Abs. 2 StPO | § 160 Abs. 1 StPO | Privat erlangte Kenntnisse
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/Kudlich
Keine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar.
´
Urteil in dieser Folge:
vgl. BGHSt 38, 388 (389)
Weiterführende Links von Kurzerklärt:
Playlist Zivilrecht
Playlist Strafrecht
Playlist Öffentliches Recht
Wie kann man uns unterstützen:
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
💡 Werde Teil unserer Community
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
...
5
11 ratings
SR185 Strafprozessrecht | Legalitätsprinzip | § 152 Abs. 2 StPO | § 160 Abs. 1 StPO | Privat erlangte Kenntnisse
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/Kudlich
Keine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar.
´
Urteil in dieser Folge:
vgl. BGHSt 38, 388 (389)
Weiterführende Links von Kurzerklärt:
Playlist Zivilrecht
Playlist Strafrecht
Playlist Öffentliches Recht
Wie kann man uns unterstützen:
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
💡 Werde Teil unserer Community
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
...
51 Listeners
4 Listeners
84 Listeners
18 Listeners
128 Listeners
100 Listeners
54 Listeners
18 Listeners
1 Listeners
23 Listeners
319 Listeners
29 Listeners
0 Listeners
0 Listeners
1 Listeners