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Die Rechtslage ist in Sachen Terrorismus das kleinste Problem: Einschlägige Bestimmungen mitsamt weiten Strafrahmen gibt es bereits. Ein Staatsbürgerschaftsentzug ist völkerrechtlich nur möglich, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Abgesehen davon ermöglicht das allein noch keine Abschiebung. Auch eine Sicherungshaft hätte insofern nichts gebracht, als die Behörden anscheinend nicht einmal die bestehenden Instrumente nutzen.
Quellen/Verweise:
By Ralph JanikDie Rechtslage ist in Sachen Terrorismus das kleinste Problem: Einschlägige Bestimmungen mitsamt weiten Strafrahmen gibt es bereits. Ein Staatsbürgerschaftsentzug ist völkerrechtlich nur möglich, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Abgesehen davon ermöglicht das allein noch keine Abschiebung. Auch eine Sicherungshaft hätte insofern nichts gebracht, als die Behörden anscheinend nicht einmal die bestehenden Instrumente nutzen.
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