DSGVO FÜR FOTOGRAFEN
Alles ganz schön hässlich was das ab dem 25.05.18 auf uns zu rollt.
Um Licht in die Sache zu bringen haben wir uns den Medienwalt Frederik Bockslaff von Nimrod Rechtsanwlälte eingeladen.
Auf der Grundlage einiger Fragen und Anregung der nackt & unzensiert facebook Gruppe diskutieren wir die Gefahren aber auch Lösungen zum Thema Datenschutz.
Tipp von Fred: https://lawlikes.de
angesprochene Liste mit Onlinediensten:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1RYO8FCAsFr7ozsHrIeR-lh9WJ-Uu01nnLTWwcYPM0Ms/edit#gid=1275471556
Frederik wird uns in Kürze Muster AGBs / Impressum und Datenschutzerklärungen speziell für Fotografen zur Verfügung stellen.
Mehr darüber erfahrt ihr demnächst im Podcast.
Speicherung von Bilddaten auf Festplatten im Haus. / Kundendaten in der Cloud bei Anbietern wie Lexoffice
What's App , Skype, Messenger. Muss Man alle Daten dort nach dem Gespräch wieder löschen? Darf ich überhaupt noch auf den Smartphone haben ? Übermittlung von Vertrag per Mail zulässig oder dann ab sofort per Post?
Wann kommt der Fall zum Tragen, dass man eine Strafe bekommt? Wenn mich das Brautpaar verklagt? Wird es Anwälte geben, die mich anschwärzen (wie z.B. die, die durchs Netz suchen und Impressumspflicht abmahnen)
Grundsatzthema: Sind Fotos für sich allein - ohne zusätzliche Informationen - ein personenbezogenes Datum?
Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Erstellung einer Reportage.
Klingt vielleicht ein bisschen komisch, aber: Inwieweit betrifft mich das Ganze als Liechtensteiner oder Schweizer?
Daten, wie Verträge und Fragebögen bei Dropox
Galerien wie Pixiset, Zenfolio etc.ein mal generell und dazu mit dem speziellen Fall, wenn man die Galerie so eingerichtet hat, dass die url ne subdomain der eigenen seite ist und für den besucher nicht ersichtlich wird, dass es sich um eine andere seite (ggf mit servern im ausland) handelt, die eigene tracker und datenspeicherung haben.
Wie umgehen nach der hochzeit mit den daten (emails, fragebögen, etc)
Darf ich überhaupt noch Reportagen fotografieren, ohne von jedem Gast vorher einer schriftliche Einwilligung zur Speicherung seiner Daten zu haben?
Hintergrund: es ist wohl eindeutig so, dass Fotos zu den schützenswerten persönlichen Daten gehören, die ich ohne Einwilligung nicht speichern darf. Gerade dies geschieht jedoch mit jedem Drücken auf den Auslöser, mit jedem Backup, mit jedem Versand an weitere Dienstleister. Logisch betrachtet dürfte also eine Einwilligung allein des Brautpaares nicht ausreichen, sobald auch andere Personen auf den Bildern zu erkennen sind.
Nach meiner (unjuristischen) Kenntnis sind die ab Mai gültigen Vorgaben ein gewaltiger Unterschied zur aktuellen Situation, weil ich die Einverständniserklärung bisher nur für Veröffentlichungen benötigte, zukünftig aber auch für die reine Speicherung der personenbezogenen Daten einschließlich Fotos.