Ein Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem Gremium kommt nur wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten in Betracht. Hierzu zählt beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht des Personalrats. Mehr dazu gibt es im Podcast.
Ein Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem Gremium kommt nur wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten in Betracht. Hierzu zählt beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht des Personalrats. Mehr dazu gibt es im Podcast.