Hass im Netz ist zu einem gesellschaftlichen Problem geworden. Niemand ist nicht gefährdet. Anfänglich setzte der Staat nur auf Löschpflichten der Internetplattformen. Inzwischen sollen die Hetzer spüren, dass ihr verbales Gift auch strafrechtlich relevant ist. Ein besonders unkonventioneller Ansatz findet sich in Hessen. Seit einem halben Jahr kooperieren die Generalstaatsanwaltschaft und ihre Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mit der Zivilgesellschaft, u.a. mit HateAid, einer Organisation von Aktivisten, die volksverhetzende Posts und beleidigende Tweets in den Maileingang der Staatsanwälte befördern und anzeigen. Bis Anfang April wurden mehr als 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Leider mit mäßigem Erfolg. Es fehlt an Kooperationsbereitschaft der Plattformbetreiber, deren Sitz häufig im Ausland ist. Aber auch an Identifizierbarkeit der Menschen hinter den anonymen Accounts. Was könnte helfen? Die grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweismittel? Eine gesetzliche Meldepflicht für Hassspots?