Krankenhauszusatzversicherung oder auch stationäre Zusatzversicherung bietet
die Möglichkeit für gesetzliche Krankenversicherte ihren Status im Krankenhaus
auf das Niveau eines Privatpatienten zu heben.
erhalten lediglich die sog. Regelversorgung, sprich Unterbringung im
Mehrbettzimmer und Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt. Auch ist aus
Kostengründen ein räumlich möglichst naheliegendes Vertragskrankenhaus der GKV
festgeschrieben. Zudem wird eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (maximiert auf
Versorgung nur mithilfe von sog. Fallpauschalen abrechnen. D.h. das Krankenhaus
kann nicht die tatsächlich erbrachte Leistung bei der Krankenkasse einfordern,
sondern erhält lediglich eine festgeschriebene Pauschale.
Krankenhauszusatzversicherung kann man sich auf Privatpatientenniveau
nach Tarif, folgende Möglichkeiten:
Freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken)
Keine Zuzahlung der 10 Euro pro Tag
Unterbringung auf der Privatstation im 1- oder 2-Bett-Zimmer
Privatärztliche Behandlung (das muss nicht zwangsläufig der Chefarzt sein)
Behandlungen, die nicht von der GKV übernommen werden würden
Keine Abrechnung nach Fallpauschale
Kosten können auch über der Gebührenordnung für Ärzte liegen (GOÄ)
Erstattung der Fernseh- und Internetgebühren
Krankenhaustagegeldvermeintlich zu Beginn günstig sind und einen Staffelbeitrag (je nach
Altersgruppe) haben. Andere Tarif sind "klassisch" mit sog.
Alterungsrückstellungen kalkuliert - diese bleiben mit dem Beitrag über die
komplette Laufzeit relativ konstant.
Varianten die bessere ist, muss unbedingt im Vorfeld durchkalkuliert werden.
Operationen, sowie Vor- und Nachuntersuchungen sollten mitversichert sein.
sollten das sog. Rooming-In für eine Begleitperson dabei sein.
eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten. Dies muss beachtet werden. Bei
Unfällen entfällt die Wartezeit jedoch grundsätzlich.
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