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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht die Unabhängigkeit seines Gerichts nicht bedroht, unterstützt aber mit Blick auf die Entwicklungen in anderen Ländern die Überlegungen zur Absicherung des Verfassungsgerichts im Grundgesetz. „Es gibt im Augenblick keinen Grund zu Aufgeregtheiten oder Alarmismus“, sagt Stephan Harbarth im Gespräch mit Helen Bubrowski. Es sei aber „eine Frage kluger Vorsorge“ über eine Verfassungsänderung nachzudenken, etwa die Anzahl der Karlsruher Richterinnen und Richter im Grundgesetz zu verankern. Zurückhaltend reagierte er auf den Vorschlag, die Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Richter im Grundgesetz zu verankern. Dadurch könnte eine Sperrminorität begründet werden. Derzeit schwirre „eine Vielzahl an Modellen durch den Raum“, sagte der Gerichtspräsident, man werde erst einmal abwarten.
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