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ZR075 Schuldrecht AT | Aufrechnung | Aufrechnungsverbot | § 392 ff. BGB
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse
Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen.
Kurzbeschreibung:
In dieser Folge besprechen wir die Aufrechnung im Schuldrecht AT. Du lernst die Voraussetzungen der §§ 387 ff. BGB, das Aufrechnungsverbot und typische Klausurprobleme – kompakt & verständlich.
Beschreibung:
Willkommen bei Kurzerklärt – Der Jurapodcast. In dieser Folge unseres Examenskurses im Schuldrecht Allgemeiner Teil beschäftigen wir uns mit der Aufrechnung.
Wir erklären dir, welche Voraussetzungen die Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB hat, wie die Prüfung im Examen aufgebaut ist und wann ein Aufrechnungsverbot besteht.
Ein absolut klausurrelevantes Thema im Zivilrecht!
📚 Schlagwörter:
Zivilrecht, Schuldrecht AT, Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, § 387 BGB, §§ 392 ff. BGB, Jura Examen, Jurastudium, Referendariat, Prüfungsaufbau, Examensvorbereitung, Jura lernen, Zivilrecht AT
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