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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Vertragsgestaltung
"Vertragsgestaltung in Theorie und Praxis: Das Werk verbindet wissenschaftliche Methodik und praxisgerechte Gestaltung in hervorragender Weise. Nach der Erarbeitung der Methodik und Struktur der Vertragsgestaltung folgt eine Einführung in praxisrelevante Gestaltungssituationen, zum Beispiel im Kaufrecht und Gesellschaftsrecht. Für die 5. Auflage wurde das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet."
📄 Folgenbeschreibung:
AGB gelten nicht automatisch – sie müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. In dieser Folge widmen wir uns dem dritten Prüfungsschritt der AGB-Kontrolle: der Einbeziehungskontrolle nach § 305 Abs. 2 BGB. Wann liegt ein wirksamer Hinweis vor? Welche Anforderungen gelten für die Kenntnisnahme? Und was passiert mit überraschenden Klauseln?
• § 305 Abs. 2 BGB: Hinweis, Kenntnisnahme, Einverständnis – alle Voraussetzungen im Detail
• § 310 BGB: Wann gilt die Einbeziehungskontrolle – und wann nicht?
• § 305c BGB: Überraschungsklauseln erkennen und richtig prüfen
• § 306 BGB: Rechtsfolgen bei nicht einbezogenen oder unwirksamen AGB
• Klausurtipp: Wie ihr typische Stolperfallen in der Fallbearbeitung vermeidet
Diese Folge ist Pflicht für alle, die AGBs in der Prüfung sicher verorten und die Struktur der AGB-Kontrolle Schritt für Schritt beherrschen wollen.
🔑 Schlagwörter:
AGB, § 305 Abs. 2 BGB, Einbeziehung, Vertragsschluss, Überraschungsklausel, § 305c BGB, § 306 BGB, Verbrauchervertrag, Einverständnis, Kenntnisnahme, Prüfungsschema, Klausuraufbau, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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