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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch BGB AT
"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."
📄 Beschreibung:
Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Wir klären:
• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?
• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?
• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?
• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?
• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?
Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.
🔑 Schlagwörter:
Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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