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Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Steuerpraradies Dubai: Diese Steuern werden in Dubai fällig | Experteninterview mit Omar Sami".
Mit Rechtsanwalt und Dubai-Experte Omar Sami spricht Steuerberater Prof. Dr. Christoph Juhn im Interview über das Steuerrecht in Dubai. Dabei wird, wie im deutschen Steuerrecht, zwischen verschiedenen Steuerarten unterschieden: Da wäre zum einen die vor wenigen Jahren in Dubai eingeführte Verbrauchsteuer (Excise tax). Zum anderen fällt Grunderwerbsteuer an, wenn eine Person ein Grundstück oder eine Immobilie in den VAE erwerben. Relativ neu ist auch eine Steuer, die auf Gewinne von Unternehmen fällig wird (CIT) und daher mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Welche Sondersteuern es sonst noch gibt, erfahren Sie in diesem Video.
Ihr Direktkontakt:
Telefon: +49 221 999 832-11
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► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpartnergmbhsteuerberatungsgesellschaft
► Twitter: https://twitter.com/juhntax
Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24 50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-11
► E-Mail: [email protected]
► Internet: https://www.Juhn.com
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Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Steuerpraradies Dubai: Diese Steuern werden in Dubai fällig | Experteninterview mit Omar Sami".
Mit Rechtsanwalt und Dubai-Experte Omar Sami spricht Steuerberater Prof. Dr. Christoph Juhn im Interview über das Steuerrecht in Dubai. Dabei wird, wie im deutschen Steuerrecht, zwischen verschiedenen Steuerarten unterschieden: Da wäre zum einen die vor wenigen Jahren in Dubai eingeführte Verbrauchsteuer (Excise tax). Zum anderen fällt Grunderwerbsteuer an, wenn eine Person ein Grundstück oder eine Immobilie in den VAE erwerben. Relativ neu ist auch eine Steuer, die auf Gewinne von Unternehmen fällig wird (CIT) und daher mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Welche Sondersteuern es sonst noch gibt, erfahren Sie in diesem Video.
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Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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