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Der verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln, für die ein Festbetrag gilt, ist eine zentrale Herausforderung im hausärztlichen Versorgungsalltag. Festbeträge sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Arzneimittelkosten – und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit.
In dieser Episode erläutern Judith Meemken und Tina Tatenhorst, beratende Apothekerinnen der AOK Niedersachsen, die Grundlagen des Festbetragssystems. Was steckt hinter dem Festbetrag? Was bedeutet er für die Versorgung? Wie gelingt eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Verordnungsweise und was ist wichtig für eine vertrauensvolle Patientenkommunikation? Diesen Fragen gehen wir in der aktuellen Episode auf den Grund.
Die Festbeträge werden zweistufig festgelegt: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist für die Festlegung der Festbetragsgruppen zuständig. Der GKV-Spitzenverband errechnet im Nachgang die Festbeträge und stellt 14-tägig Übersichten über sämtliche Festbeträge zur Verfügung. Auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel finden Sie diese Übersichten zu Arzneimittel-Festbeträgen ebenfalls.
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
By AOK NiedersachsenDer verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln, für die ein Festbetrag gilt, ist eine zentrale Herausforderung im hausärztlichen Versorgungsalltag. Festbeträge sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Arzneimittelkosten – und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit.
In dieser Episode erläutern Judith Meemken und Tina Tatenhorst, beratende Apothekerinnen der AOK Niedersachsen, die Grundlagen des Festbetragssystems. Was steckt hinter dem Festbetrag? Was bedeutet er für die Versorgung? Wie gelingt eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Verordnungsweise und was ist wichtig für eine vertrauensvolle Patientenkommunikation? Diesen Fragen gehen wir in der aktuellen Episode auf den Grund.
Die Festbeträge werden zweistufig festgelegt: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist für die Festlegung der Festbetragsgruppen zuständig. Der GKV-Spitzenverband errechnet im Nachgang die Festbeträge und stellt 14-tägig Übersichten über sämtliche Festbeträge zur Verfügung. Auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel finden Sie diese Übersichten zu Arzneimittel-Festbeträgen ebenfalls.
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

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