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Wer träumt nicht davon, Cowboy zu sein? Der vierjährige Kläger nicht mehr. Bei einem Reitausflug wirft ihn das Pferd ab und tritt ihm zu allem Überfluss in den Bauch. Wer kommt nun für den Schaden auf: Der Pferdehalter oder die Mutter, die ihn aufs Pferd gesetzt hat?
Nach der Entscheidung: AG Meiningen, Urt. v. 19.08.2022 – 1 O 978/21.
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfWer träumt nicht davon, Cowboy zu sein? Der vierjährige Kläger nicht mehr. Bei einem Reitausflug wirft ihn das Pferd ab und tritt ihm zu allem Überfluss in den Bauch. Wer kommt nun für den Schaden auf: Der Pferdehalter oder die Mutter, die ihn aufs Pferd gesetzt hat?
Nach der Entscheidung: AG Meiningen, Urt. v. 19.08.2022 – 1 O 978/21.

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