Romantischer wird eine Hochzeit wohl kaum!!
Unsere Parteien heirateten am 22.02.2022 auf einer Insel – und unter Palmen, während die Frau ganz in WeiĂź gekleidet auf einer Schaukel saĂź, kniete der Mann nieder und ĂĽbergab, selbst auch ganz in WeiĂź, Kfz-Kennzeichen zu einem Audi, den er davor erworben hatte.Â
Aber wer ist denn nun eigentlich Eigentümer? Ist diese malerische Szene nur ein Antrag zur Gebrauchsüberlassung oder hat die Ehefrau tatsächlich Eigentum erworben? Und was passiert, wenn sich die beiden dann auch noch trennen?
Wie sich die Frage, ob es sich um einen Haushaltsgegenstand handelt, in diesem Fall auswirkt und ob die Frau den Audi herausverlangen kann, erfahrt ihr hier in der neuen (und letzten) Folge von Einfall im Recht mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.Â
Nach dem Beschluss: OLG Nürnberg, Beschluss v. 14.04.2026 – 11 UF 940/25