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Wenn Ihr eine Sache im Besitz habt, dann dĂĽrft Ihr diesen Besitz auch grds. verteidigen. Aber wie weit kann diese Verteidigung eigentlich gehen?Â
In unserer heutigen Folge besprechen Klara Dresselhaus und Anna Patzer zwei Fälle, die sich um den sog. possessorischen Besitzschutz drehen.
Im ersten Fall stellen wir uns die Frage, ob man sich bei einer Besitzstörung auch mit einer Ohrfeige wehren darf und im zweiten, wann eine Besitzstörung gegeben ist, wenn eine vermeintlich entgegenstehende Klausel im Vertrag vereinbart wurde.
Die Antworten darauf gibt’s in der Folge!
Nach dem Urteil: OLG Dresden, Urt. v. 24. März 2020 – 4 U 45/20 und AG Brandenburg, Urt. v. 13. Juni 2013 – 31 C 153/13
By Heinrich-Heine-Universität DĂĽsseldorfWenn Ihr eine Sache im Besitz habt, dann dĂĽrft Ihr diesen Besitz auch grds. verteidigen. Aber wie weit kann diese Verteidigung eigentlich gehen?Â
In unserer heutigen Folge besprechen Klara Dresselhaus und Anna Patzer zwei Fälle, die sich um den sog. possessorischen Besitzschutz drehen.
Im ersten Fall stellen wir uns die Frage, ob man sich bei einer Besitzstörung auch mit einer Ohrfeige wehren darf und im zweiten, wann eine Besitzstörung gegeben ist, wenn eine vermeintlich entgegenstehende Klausel im Vertrag vereinbart wurde.
Die Antworten darauf gibt’s in der Folge!
Nach dem Urteil: OLG Dresden, Urt. v. 24. März 2020 – 4 U 45/20 und AG Brandenburg, Urt. v. 13. Juni 2013 – 31 C 153/13

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